Halfing – Den Bauantrag einer ortsansässigen Firma, eine Lagerhalle an eine bestehende Halle anzubauen, genehmigte der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung ohne Gegenstimme.
Bürgermeisterin Regina Braun (CSU) hatte zuvor erläutert, dass der Anbau einer Lagerhalle mit sieben Meter seitlicher Wandhöhe erforderlich sei, „damit das Granulat nicht im Freien gelagert werden muss.“ Gleichwohl seien für die Lagerhalle einige Befreiungen notwendig. So bestehe die Fassade aus isolierten Sandwichpanelen aus Stahlblech, die Dachneigung falle mit 14 Grad geringer aus als im Bebauungsplan vorgesehen (hier werden 18 bis 27 Grad angegeben) und Giebel- und Traufseite weisen keinen Dachüberstand auf.
Ohne weitere Diskussion genehmigte das Gremium den Bauantrag und stimmte einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Wandflächen, Dachüberständen und Dachneigung zu.
Für einen weiteren Antrag auf die Errichtung vorübergehender Parkplätze auf einem Nachbargrundstück gab es allerdings mit Stimmen keine Zustimmung. Bürgermeisterin Braun hatte zwar erklärt, dass es eine eilige Angelegenheit sei. Dennoch sei der Bauplan zu spät für die Sitzung eingereicht worden. Für den Vorschlag der Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen vorab in Aussicht zu stellen, fand sich keine Mehrheit. Mit acht zu sechs Stimmen wurde beschlossen, den Bauantrag in der nächsten Sitzung zu behandeln.
Ebenfalls abgelehnt wurde der Bauantrag der gleichen Firma auf Änderung des Bebauungsplanes für ein neues Bürogebäude und die Vergrößerung einer Lagerhalle. Nach langer Diskussion um Wandhöhe, Gebäudeform und Dachgestaltung beschieden die Gemeinderaäte auch in dem Fall, dass eine Bebauungsplanänderung rechtzeitiger einzureichen sei. Einstimmig wurde eine Vertagung des Vorhabens auf die kommende Sitzung beschlossen. Gleichzeitig wurde dem Antrag aber auch grundsätzliches Entgegenkommen signalisiert. elk