Stephanskirchen – Als „ausreichend robust“ und „vorsichtig optimistisch“ bezeichnete Stephanskirchens Kämmerer Philipp Brück den Haushalt für das laufende Jahr. Bei der Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss wurde aber deutlich, dass Corona klare Prognosen erschwert. Insbesondere der Rückgang der Rücklagen bereitet Sorgen.
Der Haushalt, den Brück vorstellte, umfasst folgende Eckpunkte: Der Verwaltungshaushalt beträgt knapp 25,7 Millionen Euro (ein Plus von 1,86 Prozent gegenüber dem Vorjahr), der Vermögenshaushalt beläuft sich auf 6,4 Millionen Euro (ein Minus von 4,10 Prozent gegenüber 2020). Der Gesamthaushalt liegt damit bei rund 32 Millionen Euro.
Folgen der Pandemie
schwer abschätzbar
„Die Auswirkungen von Corona sind allerdings nur schwer zu überblicken“, machte der Kämmerer deutlich. Man erwarte einen Rückgang der Gewerbesteuer. Zugleich verzeichnete die Gemeinde schon jetzt laut Brück „mehrere Tausend Euro“ Mehrkosten für die Anschaffung etwa von Plexiglas-Trennscheiben, Corona-Schnelltests und Ähnlichem.
Die größten Einnahmenposten im Verwaltungshaushalt sind neben Gebühren und ähnlichen Entgelten (3,8 Millionen Euro) die Gewerbesteuer (vier Millionen Euro) sowie der Einkommenssteueranteil (7,3 Millionen Euro).
Zu den größten Ausgaben im Verwaltungshaushalt gehören der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand (8,7 Millionen Euro) sowie die Kreisumlage (6,4 Millionen Euro).
Die Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt ist im Vergleich zum Vorjahr etwas gestiegen, liegt aber dennoch auf einem niedrigen Niveau: laut Ansatz 567500 Euro. Im vergangenen Jahr lag der Ansatz bei 14600 Euro, 2019 dagegen konnten 6,1 Millionen Euro zugeführt werden. Es muss mindestens der Betrag zugeführt werden, der für die Tilgung der Kredite benötigt wird. Da die Gemeinde ohne Kredite auch keine Tilgungsleistungen zu bringen hat, sei auch keine Mindestzuführung notwendig, wie der Kämmerer erklärte.
Zu den größten Einnahmen im Vermögenshaushalt gehört eine Rücklagenentnahme von 3,9 Millionen Euro sowie eine Investitionszuweisung von 1,5 Millionen Euro. „Wir haben bei den Rücklagen ein schönes Polster, das uns das Leben heute erleichtert“, so der Kämmerer. Die Haupt-Ausgabeposten umfassen: 1,8 Millionen Euro für Hochbaumaßnahmen, 1,7 Millionen Euro für den Erwerb von Grundstücken und 1,6 Millionen Euro für den Tiefbau. Konkret sind 1,2 Millionen Euro für den Kauf gemeindlicher Wohnungen im Tulpenweg sowie 1,2 Millionen Euro für den Hochbau zur Erweiterung zur dreizügigen Grundschule in Stephanskirchen eingestellt.
Der Schuldenstand der Gemeinde steht auf null, auch ist keine Kreditaufnahme vorgesehen. Die Rücklagen entwickeln sich allerdings negativ. Sie werden für Ende 2021 mit rund 10 Millionen Euro angegeben, 2022 mit nur noch 3,7 Millionen Euro und könnten 2023 auf etwas über 300000 Euro sinken. „Das ist aber Worst-Case-Szenario“, so Brück. Sein allgemeines Fazit: „Unter den Rahmenbedingungen ist es ein ausgewogener Haushalt, der hoffentlich etwas Luft nach oben hat.“
Die Diskussion drehte sich insbesondere um die Situation der Rücklagen. „Wir haben Bauchschmerzen“, meinte Hubert Lechner (Parteifreie). Man brauche ein gewisses Maß an Rücklagen, um in unerwarteten Situationen handlungsfähig zu bleiben. Gerhard Scheuerer (Parteifreie) zeigte sich „schockiert“. „Wir müssen hier frühzeitig gegensteuern!“ Er sei auch nicht abgeneigt, angesichts der derzeit niedrigen Zinsen eine Kreditaufnahme in Erwägung zu ziehen.
Entwicklung
weiter abwarten
Kämmerer Brück betonte, dass die Rücklagenentwicklung dramatisch dargestellt sei. Doch man müsse nun erst einmal abwarten. Schon eine unerwartete Gewerbesteuerkompensation, wie sie erst kürzlich bei der Gemeinde einging, könne die Situation auflösen.
Bürgermeister Karl Mair (Parteifreie) erklärte: „Wir müssen manches auf den Prüfstand stellen.“ Auch das Thema der Gewerbesteuern müsse man sich ansehen. Jana Miller (Grüne) zeigte sich optimistisch: „Wir sind trotz Krise in der Lage und auch in der Verantwortung, mit der finanziellen Ausstattung zu handeln und voranzugehen.“
Einstimmig beschloss der Ausschuss den Haushalt, die Haushaltssatzung sowie den Finanzplan. In seiner nächsten Sitzung muss der Gemeinderat seine Zustimmung erteilen.