Umbau eines historischen Gebäudes genehmigt

von Redaktion

Gemeinderat Halfing stellt Bedingungen für Sonderregeln

Halfing Hatten die Gemeinderäte Halfings im Februar dieses Jahres die Bauvoranfrage einer Halfinger Familie zum Aus- und Umbau eines 300 Jahre alten Gebäudes aufgrund der vielen dafür nötigen Befreiungen abgelehnt, so gaben sie nun einer Bebauungsplanänderung einstimmig grünes Licht.

Anna Wenzke vom Bauamt hatte für die Sitzung eine Synopse von Bestands- und geändertem Bebauungsplan vorbereitet, die Bürgermeisterin Regina Braun (CSU) zusammenfasste. So sei man im ursprünglichen Plan davon ausgegangen, dass das Bestandsgebäude abgerissen werden müsse. Dies sei nun nicht der Fall, stattdessen sollen Baugrenzen um das Bestandsgebäude festgesetzt und nach Süden verlängert werden. Für Carport und Garage werden ebenfalls Baugrenzen festgesetzt und beim Carport sei nun auch ein Pultdach mit transparenter Dachdeckung (statt Satteldach) zulässig. Die Grundflächenzahl erhöht sich geringfügig auf 0,3 und die Geschossflächenzahl auf 0,66, und für die Terrassen werden zusätzlich 30 Quadratmeter festgesetzt. Was die Gebäudeform angeht, sollen im künftigen Bebauungsplan die Festsetzungen zu Wandflächen und Fensteröffnungen entfallen. Der alte Bebauungsplan habe Mauerflächen und Flächen mit Holzverschalung vorgesehen sowie den Hinweis, dass Tür- und Fensteröffnungen ein ausgewogenes Verhältnis aufweisen müssen.

In dem Zusammenhang erinnerte Bürgermeisterin Braun an die Planung: In das bestehende Gebäude soll ein Doppelhaus mit lichtdurchflutetem Anbau und lamellenartigen Wandflächen integriert werden. Ebenfalls mitaufgenommen wird im neuen Bebauungsplan, dass Balkone auch außerhalb der Baugrenzen zulässig sind, soweit sie sich im Rahmen der neuen Bauverordnung bewegen. Ferner sind die gesetzliche Abstandsflächen nach dem neuen Abstandsflächen nach Artikel 6 Bayerischen Bauordnung einzuhalten. Nach kurzer Diskussion verständigte sich das Gremium darauf, dass die Festsetzungen zu Wandflächen und Fensteröffnungen im neuen Plan entfallen.

Daniel Ober (HWV) regte zusätzlich an, den Hinweis Oberflächenentwässerung aufzunehmen. „Die Hochwasser-Thematik muss im Auge behalten werden“, so seine Meinung, dem sich auch das übrige Gremium anschloß.

Dem Beschlussvorschlag der Bürgermeisterin, die Änderungen bezüglich Gebäudeform und Abstandsflächen sowie den Hinweis auf die Oberflächenentwässerung auf dem eigenen Grundstück samt Hochwasserschutz in den Bebauungsplan aufzunehmen und anschließend öffentlich auszulegen, folgten die Räte einstimmig. elk

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