Alte Gebührensatzung für Mittagessen tritt wieder in Kraft

von Redaktion

Gemeinderat hebt die ursprünglich beschlossene Änderung für Schule und Kindertageseinrichtungen rückwirkend auf

Eggstätt – Ohne Gegenstimme verständigte sich der Eggstätter Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung darauf, dass die Mittagsessengebührensatzung von Januar rückwirkend zum 1. März außer Kraft gesetzt werden und gleichzeitig die ursprüngliche Gebührensatzung vorerst wieder in Kraft treten soll. Diese soll bis zum Schuljahresende gelten.

Bürgermeister Christian Glas (FB) wies im Vorfeld der Abstimmung darauf hin, dass sich das Gremium zu Beginn des Jahres auf eine vereinfachte Abrechnung und Abwicklung des Mittagessens verständigt habe. Da aber diese neue Satzung „nicht mit allen Seiten abgestimmt“ war, werde nun weiterhin die Abrechnung als Vier-Monats-Gebühr über die Gemeinde abgewickelt. Erst mit dem neuen Schuljahr soll dann die Abrechnung und Abwicklung des Mittagessens über einen externen Anbieter (kitafino) erfolgen.

Der Wechsel wurde – so Glas weiter – mit der Schule und den gemeindlichen Kindertageseinrichtungen bereits besprochen und für gut befunden, „da er für alle Seiten Vereinfachung, Transparenz und Flexibilität bringt“.

Aus den Reihen des Gremiums kamen keine Nachfragen, und so ging der Beschluss einstimmig vonstatten. elk

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