Gemeinderat Riedering erteilt Zustimmung für Niedermoosen Ost

von Redaktion

Architekt führt Stellungnahmen zu dem Satzungsbeschluss aus

Riedering – Geschlossen sprach sich der Gemeinderat Riedering in seiner jüngsten Sitzung für den Satzungsbeschluss Bebauungsplan Niedermoosen Ost aus.

Architekt und Stadtplaner Ferdinand Feirer-Kornprobst fasste hierfür die eingegangenen Stellungnahmen zusammen, die nur geringfügige Ergänzungen sowie redaktionelle Änderungen notwendig machten.

Die Abteilung Bauleitplanung hatte angemerkt, dass die gemeindeeigene neue Abstandsflächensatzung anzuwenden sei. Dies werde auch angeordnet, so Feirer-Kornprobst.

In einem Telefonat mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten habe er den Hinweis auf eine Haftungsausschusserklärung im Bebauungsplan vereinbart. Da es sich aus fachlicher Sicht bei den westlich an das Plangebiet angrenzenden Flächen um Wald im Sinne des bayerischen Waldgesetzes handle, werde aus forstfachlicher Sicht „dringend empfohlen, die in der Stellungnahme aufgeführten Bäume zu fällen und entlang der Straße sowie der Grundstücksgrenze einen Waldsaum zu entwickeln“. Diese Informationen werden an den Eigentümer des Waldes weitergegeben und als ein Hinweis im Bebauungsplan mit der Empfehlung einer Vereinbarung einer Haftungsausschlusserklärung aufgenommen.

Den Einwänden hinsichtlich Emissionen von Kreisstraße und des südlich gelegenen Gewerbegebiets seitens der Handwerkskammer sowie mehrerer Bürger hielt Feirer-Kornprobst die schalltechnische Untersuchung entgegen. Dort sei festgestellt worden, dass zwar vonseiten des südlich gelegenen Gewerbegebietes keine Beeinträchtigungen ausgehen, aber die Lärmemissionen der Kreisstraße Schallschutzmaßnahmen wie eine bepflanzte Lärmschutzwand bedingen. „Die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen sind in der Untersuchung erläutert und im Bebauungsplan entsprechend als Lärmschutzwände und Lärmschutzbebauung festgesetzt.“

Ein Einwand eines Bürgers betraf die Idee eines Gehsteigs. Hierzu merkte Feirer-Kornprobst an, dass Anregungen zur Umgestaltung der Straße „grundsätzlich diskussionswürdig“ sind. Gleichwohl sei dies „ein Thema, das nicht im Rahmen des Bauleitplanverfahrens bearbeitet oder gelöst werden kann, sondern in einer separaten Planung mit den Fachbehörden durchzuführen ist“. Die Gemeinderäte stellten keine Nachfragen, sondern billigten einstimmig die Ausführungen des Architekten, dem ebenso geschlossen der Satzungsbeschluss folgte.elk

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