Wildes Plakatieren in Stephanskirchen verboten

von Redaktion

Gemeinde will Werbeflächen heimischen Vereinen vorbehalten

Stephanskirchen – Dem Plakatier-Chaos ein Ende bereiten und Werbeflächen für heimische Vereine vorhalten – das will man in Stephanskirchen mit einer Plakatierverordnung erreichen. Den entsprechenden Antrag auf den „Erlass einer Verordnung über öffentliche Anschläge“ hatte die Fraktion der Bayernpartei gestellt.

Dr. Andreas Uhlig, der stellvertretende Geschäftsstellenleiter der Gemeinde, stellte die rechtliche Situation dar. Demnach haben Kommunen die Möglichkeit, durch eine Verordnung, Plakatierungen auf bestimmte Flächen zu begrenzen. Allerdings: „Alles, was in die Richtung Werbung geht, kann man damit nicht in den Griff bekommen“, so Dr. Uhlig. Die Plakatierverordnung gelte ausdrücklich nicht für Werbeanlagen, also ortsfeste Anlagen für Wirtschaftswerbung. Sie beziehe sich nur auf Plakate, die für eine bestimmte Zeit auf ein bestimmtes Ereignis hinweisen wollen. Hauptanwendungsfälle seien also politische Werbung und Veranstaltungsplakate.

Jana Miller (Bündnis 90/ Die Grünen) erinnerte daran, dass es bisher eine Selbstverpflichtung der Parteien gab, an die sich zuletzt nicht mehr alle gehalten hätten. Petra Schnell (Unabhängige Fraktion) fand es problematisch, in einer Zeit mit einer Verordnung zu kommen, in der es eh keine Veranstaltungen gebe. Georg Dörfler (CSU) betonte, dass es nicht zulasten der Gewerbetreibenden gehen solle. Florian Beck (Bayernpartei) erklärte, dass es in den vergangenen Jahren immer Probleme vor den Wahlen gegeben habe. Außerdem wolle man gerade die heimischen Vereine schützen, indem man verhindere, dass ortsfremde Veranstaltungen plakatiert werden.

Bürgermeister Karl Mair (Parteifreie Bürger Stephanskirchen) machte klar, wie begehrt die Werbeflächen in Stephanskirchen seien. „Der ganze östliche Landkreis fährt über unser Gemeindegebiet in die Stadt.“ Die Verordnung sei keinesfalls ein „Bürokratiemonster“, sondern ein schlagkräftiges Instrument gegen die Plakate auswärtiger Veranstaltungen oder Parteien.

Einige Details in der Verordnung wollte das Gremium ändern. Wahlwerbung wird auf eine Liste definierter Anschlagflächen beschränkt. Gestrichen wurde der Bereich Ziegelberg, an der Einmündung der Rohrdorfer Straße auf die Umgehungsstraße. Mit der Einfädelspur bleibe man dort nicht mehr stehen und könne daher auch kein Plakat betrachten. Neu aufgenommen wurde der Bereich der Ampel in Kragling, an der Großwerbetafeln aufgestellt werden können. Einstimmig stimmte der Ausschuss der Plakatierverordnung zu. khe

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