Bau von Gartenhäusern wird erleichtert

von Redaktion

Genehmigung auf Verwaltungsweg möglich

Pittenhart – In Pittenhart waren in letzter Zeit immer wieder Anfragen zur Errichtung von Nebengebäuden oder Gartenhäuschen abweichend von den Festsetzungen der im jeweiligen Bereich gültigen Bebauungspläne an die Gemeinde gestellt worden. Sie waren zum Teil auch positiv beschieden worden, denn der Gemeinderat hat die Möglichkeit, isolierte Befreiungen von den Bestimmungen von Bebauungsplänen zu erteilen.

Um dieses Verfahren zu erleichtern, legte der Gemeinderat nun einstimmig einen Rahmen fest, innerhalb dessen die Erteilung solcher Befreiungen auf dem Verwaltungsweg erledigt werden kann.

Bis zu einer Grundfläche von bis zu 15 Quadratmetern, bei der keine Seite länger als fünf Meter ist, und einer maximalen Wandhöhe von 2,50 Metern vom Gelände aus gesehen, in quadratischer oder rechteckiger Form, mit Sattel- oder Pultdach mit höchstens 30 Grad Dachneigung kann ein Nebengebäude pro Baugrundstück auf dem Verwaltungsweg verfahrensfrei genehmigt werden, wenn außerdem folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die Abstände zur Grundstücksgrenze betragen mindestens einen Meter, zu den Fahrbahnrändern mindestens drei Meter und das Gartenhäuschen liegt vollständig auf dem Baugrundstück.

Bei Bedenken gegen die Gestaltung eines Vorhabens oder bei sonstigen Problemfällen soll weiterhin eine Gemeinderatsentscheidung eingeholt werden. Auf Anregung von Georg Aringer (FW) wurde auch der Hinweis aufgenommen, dass die Einhaltung der in diesem Beschluss aufgeführten Regeln nur in Gebieten mit Bebauungsplan zu Verfahrensfreiheit führen kann. igr

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