Neubeuern – Mitte März hatte die Marktgemeinde Neubeuern im Vorgriff auf den Kläranlagenausbau, der im Spätsommer beginnen soll, alle Eigentümer angeschrieben, um die für die Abrechnung als Grundlage dienende Geschossfläche mit den Bestandsdaten in der Gemeinde abzugleichen und gegebenenfalls zu korrigieren. Die Gemeinde hat seitdem über 1000 Rückmeldungen erhalten, die seit letzter Woche abgearbeitet werden.
Die Gemeinde weist darauf hin, dass mit der Abfrage der Geschossfläche noch keine Beitragsschuld entsteht. Die Beitragsbescheide werden voraussichtlich im dritten Quartal versandt.
Sofern noch nicht auf das Schreiben der Gemeinde reagiert wurde, ist in den nächsten Wochen eine Rückmeldung im Steueramt der Gemeinde abzugeben. Die Mitarbeiter arbeiten momentan die eingegangenen Rückmeldungen ab und versuchen, den Eigentümern individuell die Ermittlung der Geschossflächenzahl zu erläutern. Bisher wurde mit über 100 Bürgern ein Gespräch zur besseren Nachvollziehbarkeit geführt.
Eine Frage wurde schon mehrfach im Rathaus gestellt: Bei der Ermittlung der Verbesserungsbeiträge wird auch die Kellerfläche als Geschossfläche angesetzt. Hier besteht ein Unterschied zum Baurecht, wonach ein Keller nicht als sogenanntes Vollgeschoss bezeichnet wird. Dachgeschosse werden immer dann herangezogen, wenn sie ausgebaut sind.
Einige Bürger gaben an, dass sie die im letzten Jahr veröffentlichten Publikationen (Info-Blatt „Wir bauen selbst“ oder die Berichterstattung der Jahresabschlussbroschüre) nicht mehr vorliegen haben. Sollten diese zum besseren Verständnis der Maßnahme nochmals benötigt werden, können sie per E-Mail an christoph.schneider@neubeuern.org angefordert werden. Fragen und Rückmeldungen können an alois.niederthanner@neubeuern.org geschickt wenden.