Gemeinderat stimmt Bauvorhaben zu

von Redaktion

Geltungssatzung muss beachtet werden

Pittenhart – Das Vorhaben, das Betriebsleiterwohnhaus eines Anwesens bei der Hammerschmiede teilweise abzubrechen, den übrig bleibenden Teil umzunutzen, und ein neues Betriebsleiterwohnhaus etwa 26 Meter vom Gebäudebestand entfernt zu errichten, wurde von den Pittenharter Gemeinderäten positiv beschieden. Die Bestimmungen der Gestaltungssatzung müssen eingehalten werden, bis auf die Vornahme von notwendigen geringfügigen Geländeveränderungen. Der Bauvoranfrage zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Anwesen Rosenheimer Straße 23 und der vorgesehenen Überschreitung der Baugrenzen im Bebauungsplan „Pittenhart Dorf“, aufgrund der Größe der Überdachung, stimmte der Gemeinderat Pittenhart einstimmig zu. Die Eindeckung darf allerdings nur in Glas oder mit Dachziegeln erfolgen. igr

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