Pittenhart – In der vorangegangenen Sitzung hatte der Pittenharter Gemeinderat beschlossen, den Bebauungsplan „Pittenhart Dorf“ so zu ändern, dass ein Bauvorhaben auf einem bisher noch nicht bebauten Grundstück, im Bebauungsplanbereich westlich der Mehrzweckhalle und der Kreisstraße TS19, verwirklicht werden kann.
Ein Wohngebäude mit drei Wohneinheiten und einer Praxis für Kinderpsychologie soll dort errichtet werden. Die Planung weicht jedoch von den bisherigen Festsetzungen des dort gültigen Bebauungsplans ab. Zu dieser Sache ging nun ein Schreiben von Renate Penninger ein. Die Eigentümerin eines angrenzenden Anwesens erhob Einspruch gegen die vorliegende Planung und die vorgesehene Änderung der Bestimmungen des Bebauungsplans.
Die Bebauung des südlich ihres Anwesens gelegenen Grundstücks mit einem Haus mit drei Wohneinheiten in der geplanten, in ihren Augen „exorbitanten Größe“, bedeute eine Wertminderung ihres Anwesens und eine Einschränkung der Nutzung, legte Renate Penninger dar. Ebenso wenig einverstanden war die Nachbarin mit der Situierung der Garage auf dem östlich von ihrem Anwesen gelegenen Grundstück.
Darüber hinaus befürchtete sie, dass zu wenig Parkplätze für den Neubau mit Praxis vorgesehen sind und dies, im Zusammentreffen mit dem Stellplatzbedarf bei der Mehrzweckhalle, im gesamten Bereich zu einer problematischen Parkplatzsituation führen werde.
In einer einstimmig verabschiedeten Stellungnahme wiesen die Gemeinderäte die Kritik zurück. Sie erklärten, dass es ihnen bei der positiven Beurteilung des Vorhabens um die Schaffung von gegenwärtig dringend benötigtem Wohnraum gehe und, dass das Hauptgebäude mit 168 Quadratmetern Grundfläche und das Nebengebäude mit 65 Quadratmetern nicht als übermäßig groß erscheine. Die Abstandsflächenregelungen entsprächen dem neuen Baurecht und den Forderungen von Gesellschaft und Politik auf flächenschonende Baulandausweisung.
Es handle sich hier nicht um ein allgemeines Wohngebiet, sondern um ein Dorfgebiet, in dem das Gebäude mit Praxis und Wohnungen in der Größe angemessen erscheine, zumal sich in der näheren Umgebung weitere größere Gebäude befänden, wie Mehrzweckhalle, Schule und alter Pfarrhof.
Zur Parkplatzsituation wurde in der Stellungnahme festgestellt, dass die Gefahr einer Stellplatzknappheit nicht so groß sei, da Praxisbesucher und Mehrzweckhallennutzer in der Regel nicht zeitlich zusammenträfen.
Engelbert Buchner (FW) merkte allerdings an, dass auch die Wohnungen Parkplatzbedarf nach sich zögen. Christa Vodermaier (FW) schlug vor, die Stellplatznutzung vertraglich so zu regeln, dass die für das neue Gebäude ausgewiesenen Stellplätze von Mehrzweckhallennutzern ebenfalls genutzt werden können – auch bei Veranstaltungen.
Im Übrigen wurde darauf verwiesen, dass die Bebauungsplanänderung erst ausgearbeitet werden müsse – auf dieser Grundlage werde es noch ausreichend Gelegenheit zu Einwendungen und Anregungen geben.igr