Bürgerbegehren zu 5G ist „unzulässig“

Bad Feilnbacher Gemeinderat muss Antrag aus rechtlichen Gründen zurückweisen

Von Peter Strim

Bad Feilnbach – Mit 19:1 Stimmen hat der Gemeinderat das Bürgerbegehren zum 5G-Ausbau-Stopp als unzulässig zurückgewiesen. Grund dafür ist geltendes Recht. Demnach kann die Gemeinde die neue Mobilfunktechnik 5G nicht stoppen. Einfluss auf einen möglichen Ausbau haben nur Mobilfunkanbieter, die dafür

Mittwoch, 24. Dezember 2025

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