Bürgerbegehren zu 5G ist „unzulässig“
Bad Feilnbacher Gemeinderat muss Antrag aus rechtlichen Gründen zurückweisen
Bad Feilnbach – Mit 19:1 Stimmen hat der Gemeinderat das Bürgerbegehren zum 5G-Ausbau-Stopp als unzulässig zurückgewiesen. Grund dafür ist geltendes Recht. Demnach kann die Gemeinde die neue Mobilfunktechnik 5G nicht stoppen. Einfluss auf einen möglichen Ausbau haben nur Mobilfunkanbieter, die dafür