Flintsbach – Wo künftig Mobilfunkmasten stehen sollten oder könnten, interessiert nicht nur die Mobilfunkanbieter, die Landesregierung oder die Bundesnetzagentur, sondern insbesondere die betroffenen Bürger. Das machte die SPD-Fraktion im Flintsbacher Gemeinderat mit ihrem Antrag zum Thema Mobilfunkstandorte deutlich. Sie legten einen Antrag vor, wie er bereits in Brannenburg gestellt wurde.
Die Gemeinde Flintsbach wird darin gebeten, Einsicht in den Infrastrukturatlas für die Dauer von zwölf Monaten zu nehmen, das Datenportal der Bundesnetzagentur bezüglicher ausgestellter Standortbescheinigungen einzusehen, umfassende Messreihen bei der Bundesnetzagentur zu beantragen und aus den eingeholten Informationen eine Dokumentation zu erstellen.
Zudem sei die Bevölkerung – im Rahmen des der Gemeinde obliegenden Vorsorgeprinzips und der Gefahrenabwehr – umfassend über die Gesundheitsrisiken der Mobilfunkstrahlung, insbesondere der 5G-Technologie, zu informieren. Schließlich sollen alle Ergebnisse in ein Mobilfunkkonzept münden, das auf die Verringerung der individuellen gesundheitlichen Belastung in der Bevölkerung abgestimmt ist.
Zur Standortplanung in besonders schützenswerten Bereichen sollen nicht nur die Untersuchungsergebnisse einbezogen werden. Auch die Errichtung einer mobilfunkfreien Zone soll hier erörtert werden, die alternativ mit Glasfaserkabel statt mit 5G-Mobilfunktechnik erschlossen würde.
Dass so ein Mobilfunkkonzept in allen Konsequenzen umgesetzt werden kann, hält Flintsbachs Bürgermeister Stefan Lederwascher (CSU) für fraglich und führte aus: „Im Regelfall teilt uns der Netzbetreiber schriftlich mit, dass Bedarf an einem neuen Mobilfunk-Standort besteht. Wo das genau sein wird, wissen wir heute nicht. Dann haben wir einen Monat Zeit, unser Interesse an der Mitwirkung bei der Standortwahl mitzuteilen. Der Anfrage liegt meistens eine Karte bei, in der der Suchbereich gekennzeichnet ist. Dazu kann der Gemeinderat Stellung beziehen. Vorgesehen ist allerdings nicht, dass wir Standorte vorgeben, an denen gebaut werden darf oder nicht.“
Mit diesem nun geforderten Konzept könne die Gemeinde die Planung der Mobilfunkanbieter nicht vorwegnehmen. Außerdem müsse diese ständig angepasst werden, weil die Entwicklung anderer Standorte in umliegenden Gemeinden immer Berücksichtigung finden muss, so der Bürgermeister. Die Gemeinde könne auch nicht über privates Grundeigentum befinden und festlegen, wo ein Mobilfunkmast stehen soll.
Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss, alle beantragten Informationen zusammenzutragen, diese zu dokumentieren und die Ergebnisse auf der Homepage der Gemeinde den Bürgern zur Verfügung zu stellen. stv