Raubling – Haarscharf von einer Urkundenfälschung freigesprochen: Vor dem Strafrichter waren in Rosenheim zwei Autohändler wegen Bedrohung, Nötigung, Betrug und Urkundenfälschung angeklagt. Beide wurden von einem insolventen Händler übers Ohr gehauen. Als sie sich wehrten, bewegten sie sich selbst auf dünnem Eis.
Gegenwert wurde nicht ausbezahlt
Blick zurück: Der eine, Peter F. (Name von der Redaktion geändert) – ein 36-jähriger Autoverkäufer aus dem Inntal – war sieben Monate für den Bankrotteur als Autoverkäufer tätig und kündigte, als er dessen Geschäftsgebaren nicht mehr vertreten konnte.
Der andere, Günther K. (Name von der Redaktion geändert) – ein 34-jähriger Autohändler aus Raubling – hatte dem Bankrotteur Fahrzeuge in Kommission anvertraut, die jener für ihn verkaufen sollte. Er tat dies – aber ohne ihm jemals den Gegenwert auszubezahlen.
Ab Anfang Dezember 2019 war der Schuldner für keinen Kunden oder Geschäftspartner, weder telefonisch noch im Verkaufsgeschäft in Raubling persönlich erreichbar. Am 5. Januar 2020 wurde der Raublinger Händler von dem Vermieter der Verkaufsräume verständigt, dass nun dessen Lebensgefährtin anwesend sei, die für den abgängigen Händler die Geschäfte weiterführe.
Dieser eilte zu dem Geschäft und forderte von der 40-Jährigen lautstark und eindringlich sein Geld zurück. Eine Summe von 45000 Euro stünde ihm seit Monaten zu.
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Er habe dabei die Frau bedroht und damit zur Herausgabe von zwei Autos genötigt. Tags darauf habe er – zusammen mit dem zweiten Angeklagten – fingierte Kaufverträge über diese Wagen erstellt. Damit hätten beide Urkundenfälschungen begangen.
Mithilfe von sieben Zeugen wollte das Gericht nun die Situation aus dem Januar 2020 aufklären.
Zunächst trat der Bankrotteur vor Gericht. Gegen den 47-Jährigen läuft parallel ein Strafverfahren wegen Betrugs. Bezeichnenderweise wusste der nichts über die Vorfälle. Er gestand ein, dass er dem 34-Jährigen tatsächlich die angegebene Summe schulde. Ansonsten habe er mit den damaligen Vorfällen nichts zu tun, weil er sich damals im Krankenstand befunden hätte.
Die 40-jährige Lebensgefährtin, der die Bedrohung im Januar 2020 gegolten haben sollte, beschrieb zwar, dass sie den Auftritt des Angeklagten als Bedrohung empfunden habe. Sie konnte aber Details und Wortwechsel nicht mehr wiedergeben.
Die Vorsitzende Richterin Eva Hetz war nachdrücklich bemüht, weitere Informationen über den Ablauf dieses Tages von ihr zu bekommen. Jedoch blieben deren Aussagen sehr vage.
Als zwei weitere Augenzeugen erklärten, die Frau sei nicht nur eine aktive Vertretung des verschwundenen Händlers gewesen, sondern habe dem Angeklagten auch von sich aus angeboten, zwei Fahrzeuge als Pfand für seine Ansprüche zu übernehmen, kam die Anklage ins Wanken.
Zunächst war damit die Betrugsabsicht vom Tisch. Später relativierte sich auch die „Bedrohungs-Situation“, die von mehreren Zeugen in Abrede gestellt wurde. Es verblieb noch der Vorwurf einer Urkundenfälschung:
Weil aber Zeugen bestätigten, dass die Vertreterin und Lebensgefährtin des Schuldners selbst zur Erstellung solcher Verträge aufgefordert hatte und sie von beiden als rechtmäßige Vertretung erkannt wurde, befand die Richterin, es könnte sich hier um einen Vorgang „im guten Glauben“ gehandelt haben.
Beide wurden freigesprochen
Während die Vertreterin der Staatsanwaltschaft eine Strafe von einem Jahr Haft mit Bewährung und für den Vertragsersteller eine Geldstrafe beantragte, plädierten die Verteidiger – die Rechtsanwälte Christian Schluttenhofer und Maximilian Hoh – auf Freispruch für ihre Mandanten.
Das Gericht sprach beide von allen Vorwürfen frei, wenngleich sie bei den Kaufverträgen auch nur knapp an einer Urkundenfälschung vorbeigeschrammt wären.