Oberaudorf – Es war ein umfangreiches Unterfangen, erklärte Geschäftsleiter Florian Seebacher zu Beginn der Sitzung. Jetzt aber ist es endlich vollbracht: Nachdem viermal über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes der Gemeinde Oberaudorf beraten wurde, hat der Gemeinderat in seiner vergangenen Sitzung nun endlich einstimmig eine Satzung erlassen. Diese ist seit 1. Mai in Kraft getreten.
Zweck der Satzung ist die Erhaltung des traditionellen Ortsbildes von Oberaudorf als voralpenländisch geprägte Gemeinde. „Die Gebäude sollen sich in den Ort einfügen“, machte Seebacher deutlich. Durch die Satzung sollen individuelle Gestaltungen, die vom Gesamteindruck abweichen, verhindert werden.
Keine grellen
Außenwände
Mehrere Punkte wurden in dem Schriftstück festgehalten – unter anderem die Gestaltung von Gebäuden. Die Außenwände der Gebäude sind zum Beispiel zu verputzen oder mit Holz zu verkleiden. Nicht zulässig sind grelle Farben, Glasbausteinflächen sowie Verkleidungen aus beispielsweise Metall. Ausnahmen sind bei Solaranlagen möglich. Was die Dachneigung und den Dachfirst betrifft, so müssen Doppelhäuser und Hausgruppen aufeinander abgestimmt werden. Als Dachformen sind Satteldächer, Walm- und Krüppelwalmdächer zugelassen. Ausnahmen wurden ebenfalls in der Satzung festgehalten.
Ebenfalls festgeschrieben wurde die Gestaltung von Garagen und Nebengebäuden, die Gestaltung von Solaranlagen, Wärmepumpen und Klimaanlagen sowie die Gestaltung von Freiflächen und die Gestaltung von Einfriedungen.
In puncto Freiflächen gilt, dass für das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild bedeutsamer Baumbestand in Gärten nicht beseitigt oder beschädigt werden darf. Die Vorgärten sollen mit heimischen Pflanzen und Gehölzen gestaltet werden. Nicht zulässig sind Schotter- und Kiesgärten. Ausgrabungen und Ausschüttungen sind bis zu einer Höhe von 0,50 Metern gestattet. Zum Niveauausgleich des natürlichen Geländeverlaufs sind Aufschüttungen bis zu zwei Metern erlaubt. Stellplätze und andere befestigte Flächen mit einer Größe von mehr als 80 Quadratmetern müssen beispielsweise durch Pflasterzeilen oder Anpflanzungen so gegliedert werden, dass das Wasser versickern kann. bfo