Stephanskirchen – Das Pit-Gelände in Haidholzen, beziehungsweise der dort gültige Bebauungsplan, hatte schon den Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde beschäftigt (wir berichteten), nun befasste sich der Gemeinderat damit. Im Bebauungsplan aus den 1990er-Jahren sind zwei Gewerbehöfe auf dem Gelände und die Beseitigung der Baracken an der Haidenholzstraße vorgesehen. Diese Planung ist aufgrund geänderter Besitzverhältnisse überholt. Christian Helget (Freie Wähler) wollte wissen, warum die Gemeinde nicht ihr Vorkaufsrecht ausgeübt habe. „Weil sie dort keines hat“, so Baurechtler Christian Hausstätter. Vorkaufsrecht hat eine Gemeinde vor allen, wenn sie eine Fläche oder ein Gebäude für öffentliche Zwecke nutzen will oder ein unbebautes Grundstück im Bebauungs- oder Flächennutzungsplan als Wohngebiet vorgesehen ist. Nichts davon träfe zu. Aufgrund zweier Anträge auf Änderung des Bebauungsplanes regte die Verwaltung an, dass ein Stadtplaner sich das Gelände anschauen soll. So ergebe sich im besten Fall eine Änderung des Bebauungsplanes unter Berücksichtigung der Wünsche der Eigentümer – soweit dies möglich sei, so Bürgermeister Karl Mair (Parteifreie). Der Rat folgte der Empfehlung des Bauausschusses, lehnte die Änderungsanträge jeweils gegen eine Stimme ab und beschloss, einen Stadtplaner hinzuzuziehen. syl