Griesstätt – Der Steg ist gesperrt, kopfüber ins Wasser springen nicht mehr erlaubt. Und im Winter darf auch niemand mehr aufs Eis. Das sind die neuen Regeln am Kettenhamer Weiher. Sie werden notwendig, damit die Gemeinde nicht haften muss, wenn was passiert. Zur Gaudi tragen sie nicht bei. „Nicht jeder wird’s toll finden.“ Das war dann auch die abschließende Feststellung in der jüngsten Gemeinderatssitzung zur neuen Badeordnung.
Da die Gemeinde sowohl Besitzerin als auch Betreiberin der nun als Badestelle eingestuften örtlichen Erholungsmöglichkeit ist, hatte die Neufassung der Haus- und Badeordnung in einer Satzung zu erfolgen. Es sei quasi eine „Gefahrenabwehrverordnung“, wie sich Dritter Bürgermeister Jürgen Gartner (GfuG) ausdrückte. Die Satzung wurde an der Mustersatzung der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen ausgerichtet. Der Zustimmungsbeschluss erfolgte nach kurzer Aussprache und Kenntnisnahme der Neuerungen einstimmig.
Nach 1973 und 1984 ist künftig eine aktualisierte Fassung der verschiedenen Verhaltensregelungen im Bereich des Kettenhamer Weihers in Kraft. Alte Formulierungen zum Sonnenbaden „ohne geziemende Badebekleidung“ oder das Badeverbot „bei ekelerregenden Krankheiten“ waren ohnehin nicht mehr zeitgemäß und sind entfallen.
Neu aufgenommen, so Gartner bei seinem Vortrag, sei das Betretungsverbot der gesamten Eisfläche im Winter sowie das Verbot der Bearbeitung des Eises, zum Beispiel zum Zwecke des Eisangelns oder Eisbadens. Ziel sei es gewesen, die Regelungen so auszuarbeiten, dass die Gemeinde nicht rechenschaftspflichtig werde, da auch keine durchgehende Aufsicht gestellt werden könne.
Vor allem bleibt der Badesteg für die Öffentlichkeit gesperrt. Lediglich die Wasserwacht, die weiter an Sonn- und Feiertagen während der Badesaison Dienst tut, darf ihn für Schulungszwecke betreten, so Bürgermeister Robert Aßmus (parteilos). Er warnte vor missbräuchlicher Benutzung des Steges, ärgerte sich aber auch, „dass wegen eines eingerissenen Zehennagels schon mal ein Anwalt bemüht“ werde. Da habe sich in den vergangenen 50 Jahren einiges zum Negativen geändert, bedauerte er.
Kurz besprochen wurde Paragraf 5 der Badeordnung, in dem das Benutzen von Behältern aus Glas oder Porzellan untersagt wird. Jakob Ametsbichler (GfuG), Ortsgruppenleiter der Wasserwacht, wandte ein, dass die Badegäste ihre Behältnisse und Glasflaschen bisher immer aufgeräumt hätten, und mit den nächtlichen Besuchern und deren Hinterlassenschaften hätte man mit und ohne Paragraf das gleiche Problem.
Die Taferl mit der neuen Haus- und Badeordnung werden baldmöglichst aufgestellt. Karlheinz Rieger