Den Hof für alle Fälle rüsten

von Redaktion

Hans Hamberger schmiedet Zukunftspläne über dem Tunnel des Brenner-Nordzulaufs

Stephanskirchen – Ein Kälbchen auf wackeligen Beinen, alte Obstbäume, glücklich Hühner, gelber Raps und im Hintergrund die Berge – so lässt man sich den Blick aus der Ferienwohnung gefallen. Und 20 Meter unter der Erde rauschen die Züge auf dem Brenner-Nordzulauf.

Hans Hamberger, Landwirt in Fussen, sieht das für sich und seine Familie sowie potenzielle Feriengäste gelassen. „Die Trasse ist jetzt 30 Meter weiter weg vom Hof gerutscht. Ich glaube nicht, dass wir da viel von merken.“ Er hat eher Bedenken, dass die violette Trasse des BNZ Auswirkungen auf seine Tiere hat. Die dürften unter Erschütterungen eher leiden, glaubt er, „sie spüren ja auch Wetterumschwünge viel deutlicher als wir“.

Platz machen für
den Hofnachfolger

Also hält er fest an seinem Plan, gegenüber dem vier Jahrhunderte alten Wohnhaus ein Austragshaus für seine jüngste Tochter, seine Frau, seine Mutter und sich zu bauen. Dazu Lehrlingszimmer und vermutlich zwei, drei Ferienwohnungen. „Da sind wir uns aber noch nicht ganz schlüssig“, so Hamberger. Das wolle sich die Familie noch einmal gut anschauen und darüber nachdenken. „Wir“, das sind drei Generationen Hamberger, denn der älteste Sohn studiert derzeit an der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, ebenso wie seine Partnerin. Die Hofnachfolge ist gesichert.

Was Hamberger, Ortsobmann des Bauernverbandes in Stephanskirchen, über die Zukunft der Landwirtschaft nicht so sicher sagen kann, wie er auch den Mitgliedern des Bauausschusses erklärte, als diese zum Ortstermin auf dem Hof in Fussen waren. Denn wohin die Entwicklung ginge, sei derzeit nicht abzusehen. Die Molkerei Bauer, an die Hamberger seine Milch liefert, habe gerade mitgeteilt, dass in wenigen Jahren ein Viertel der Produktion auf Hafermilch umgestellt werde. „Wir sind ein vorwärtsdenkender Betrieb, hängen aber momentan ziemlich in der Luft“, so Hamberger. Deswegen müssten sie immer wieder über neue Standbeine nachdenken. Aktuell eben Ferienwohnungen.

Angesichts der Größe des Haupthauses kam die Nachfrage aus den Reihen des Bauausschusses, ob denn wirklich ein weiteres Gebäude mit drei Vollgeschossen notwendig sei. Sei es, so Hamberger. Denn aufgrund des Alters des Hofes seien die Räume eher klein und das Treppenhaus nehme zudem Platz weg. Für drei Generationen plus Lehrling reiche es gerade so aus. Für mehr nicht. „Wir haben das Büro derzeit im Stall. Der Steuerberater ist immer froh, wenn wir unsere Unterlagen schnell wieder abholen“, erklärte Hamberger schmunzelnd. Das Büro im Stall gehe auf Dauer auch nicht mehr, weil der Papierkram ständig zunehme.

Bei der ersten Behandlung im Bauausschuss hatten sich Gemeinderäte wie Bauverwaltung an den drei Vollgeschossen gestört. Das legte sich etwas, denn beim Ortstermin auf dem Hof wurde deutlich, dass das geplante Austragshaus in einer Senke liegt und deshalb weder das Haupthaus noch das Haus des Nachbarn überragen würde. Die Bauverwaltung regte an, das geplante Gebäude etwas zu drehen, es parallel zur Fassade des Haupthauses auszurichten. Damit war Hamberger einverstanden.

Bei der weiteren Beratung über den Bauantrag im Sitzungssaal des Rathauses sagte Bürgermeister Karl Mair (Parteifreie), dass er den Bedarf sehe, den Vollerwerbsbetrieb, bei dem drei Generationen von der Landwirtschaft leben, für die Zukunft zu rüsten. Er könne sich das Austragshaus mit Lehrlingsappartements und Ferienwohnungen durchaus vorstellen. Stephan Mayer (Parteifreie) war froh um den Ortstermin, denn Hamberger habe gut erklärt, was er wie und warum plane.

Privilegierung muss
noch geklärt werden

Bedenken bezüglich der Privilegierung gab es in der Bauverwaltung, vor allem wegen der Wohnung für die dritte Generation und des zweiten Lehrlingsappartements. Aber das zu klären sei Sache des Amtes für Landwirtschaft und des Landratsamtes. Wie immer in Stephanskirchen, wenn Privilegierungsfragen noch offen sind, wurde der Antrag bis zur Klärung dieser Fragen abgelehnt – und der Bürgermeister einstimmig ermächtigt, die Zustimmung zu erteilen, sobald die Privilegierung gesichert ist.

Artikel 1 von 11