Planungen schießen übers Ziel hinaus

von Redaktion

Bauvorhaben an Seeoner Straße in Obing erfordert nach Ansicht des Gemeinderats weitere Klärung

Obing – Weiterer Klärungsbedarf besteht für an der Seeoner Straße geplantes Mehrfamilienhaus. Schon im Herbst vergangenen Jahres hatte sich der Obinger Gemeinderat mit einer Anfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage nach Abbruch des Bestandsgebäudes in der Seeoner Straße an der Ecke Jahnstraße beschäftigt und die Entscheidung zurückgestellt, um im Austausch mit dem Antragsteller zu einer passenderen Lösung zu kommen.

Für den Standort
viel zu massiv, sagt auch Kreisbaumeister

Die Einschätzung des Gremiums, dass die vorgesehene Bebauung mit 350 Quadratmetern Grundfläche und zehn Wohneinheiten für den Standort zu massiv sei, wurde zwischenzeitlich vom damaligen Kreisbaumeister bestätigt.

Nun legte die G & K Verwaltungs-GmbH eine neue Planung vor, die ein Hauptgebäude für acht Wohneinheiten mit 220 Quadratmetern überbauter Fläche vorsieht und sich in diesem Punkt im Rahmen des dort gültigen Bebauungsplans bewegt.

Allerdings will der Bauwerber auf die ehemals geplante Tiefgarage verzichten und stattdessen die benötigten Stellplätze in zwei Carport-Gebäuden im Osten und Westen des Grundstücks sowie auf den Freiflächen unterbringen. Diese Nebengebäude überschreiten aber in großem Maße die im „Bebauungsplan Obing Süd-Ost“ festgesetzten Baugrenzen, sodass für die Verwirklichung des Bauvorhabens der Bebauungsplan geändert werden müsste, ebenso wegen der höheren Wandhöhe.

In der Diskussion über das Für und Wider einer Bebauungsplanänderung wurde deutlich, dass etliche Mitglieder des Obinger Gemeinderats zwar in der erneuten Planung eine Verbesserung erkannten, die geplante Zahl der Wohneinheiten und der damit einhergehende Stellplatzbedarf und somit das Maß der Flächenversiegelung immer noch als problematisch ansahen.

Gemeinderat Peter Wurmannstätter (FW) erschien das Bauvorhaben weiterhin zu massiv, Martin Maier (CSU) monierte den Verzicht auf die sehr sinnvolle Tiefgarage.

Fanni Mayer (CSU) drängte darauf, für das westliche Carport-Gebäude wie von der Verwaltung vorgeschlagen ein begrüntes Pultdach festzulegen, weil das sich besser in das Gelände einfügen würde. Jedenfalls waren die meisten Gemeinderäte der Meinung, dass durch Festlegungen in einem geänderten Bebauungsplan die Gestaltung des Bauvorhabens besser beeinflusst werden kann.

Daher stimmte das Gremium schließlich gegen zwei Stimmen dem Vorhaben grundsätzlich zu und erklärte sich bereit, den Bebauungsplan entsprechend zu ändern, und zwar zwingend mit Vorgaben zur Grundflächenzahl – diese gibt an, wie viel Prozent eines Grundstücks maximal bebaut werden dürfen – und der maximal möglichen Wandhöhe bezogen auf eine vorgegebene Linie über Normalnull sowie Festsetzungen zu den Nebengebäuden und den notwendigen Stellplätzen. Der Gemeinderat behielt sich auch Festlegungen zur Anzahl der zulässigen Wohneinheiten vor, der Stellplatzbedarf errechne sich dann aus zwei Plätzen pro Wohneinheit. Wegen des ansteigenden Geländeverlaufs sollen Stützmauern zugelassen werden, ansonsten die Bestimmungen der Gestaltungssatzung eingehalten werden.

Der Anbau eines Balkons mit Außentreppe als Zugang zum Garten beim Anwesen Erlenweg 8 wurde von den Obinger Gemeinderäten grundsätzlich positiv beurteilt. Eine Mehrheit von acht Stimmen war allerdings dagegen, die vorgesehene Tiefe von 2,50 Metern zu akzeptieren. Vielmehr müsse der Balkon entsprechend der in der Gestaltungssatzung vorgesehenen Grenze von 1,50 Metern Tiefe gebaut werden, hieß es. Dabei spielte vor allem die Überlegung eine Rolle, dass ansonsten die Entscheidung für 2,50 Meter wiederum als Präzedenzfall genommen werden könnte.

Inge Graichen

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