Samerberg – Gleich zwei Bebauungspläne wurden in der jüngsten Gemeinderatssitzung in der Gemeinde Samerberg besprochen. Für den Ortsteil Obereck war das Bauleitplanverfahren bereits seit mehr als zwei Jahren im Gange und konnte nun per einstimmigem Satzungsbeschluss formell abgeschlossen werden. Aller Voraussicht nach wird der Plan in den nächsten Wochen rechtskräftig. Bauherren können dann Bauanträge bei der Gemeinde einreichen und auch im sogenannten Freistellungsverfahren Baurecht erhalten.
Nach einer erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung waren noch vereinzelte Anmerkungen eingegangen. Die offenen Punkte wurden durch Bürgermeister Georg Huber (ÜPW) und Peter Rubeck vom Planungsbüro Strasser erläutert und führten zu letzten redaktionellen Änderungen, die jedoch keine weitere Auslegung des Planes notwendig machen. Aufgenommen wurden Klarstellungen zu den Themen Abstandsflächen und Erschließung von Baugrundstücken. Die überplanten Flächen sollen als „Reines Wohngebiet“ genutzt werden, in dem außer Wohnen lediglich freiberufliche Tätigkeiten, wie Steuer- oder Architekturbüros, möglich sein sollen.
Der Artenschutz, insbesondere von Fledermäusen, soll durch Abbruchs- und Rodungsverbote während der Wintermonate sichergestellt werden. Eine weitere Besonderheit des Baugebietes ist die weitgehende Verpflichtung zur „Einheimischen-Bindung“, die erst nach 17 Jahren entfallen soll.
Diskutiert wurde auch die, mittlerweile zurückgezogene, Einwendung eines Anliegers, der die Rechtmäßigkeit der bisherigen Planauslegungen anzweifelte und dies mit der mangelnden Einsichtmöglichkeit, bei teilweise geschlossenem Rathaus während der Corona-Pandemie begründete.
Im Geltungsbereich des seit 1988 bestehenden Bebauungsplans Grainbach-Ost soll durch größere Baufenster eine Nachverdichtung der bestehenden Bebauung ermöglicht werden. Nach kurzer Diskussion entschloss sich der Gemeinderat mehrheitlich, auch die zulässigen Wandhöhen von 5,80 Metern auf 6,50 Meter zu erhöhen. Sie folgten damit dem Antrag eines Bauherrn, der auf seinem Grundstück zusätzliche Wohnfläche für die nachfolgende Generation schaffen möchte. Dazu seien zwei Vollgeschosse nötig. Gleichzeitig müssten höhere Anforderungen an Dämmung und Dachkonstruktion erfüllt werden. Mehrere Gemeinderäte aus unterschiedlichen Fraktionen folgten der Argumentation und begrüßten den Ansatz als „zukunftsträchtig“ und „flächenschonend“. Außerdem würde die höhere Bebauung aufgrund der Hanglage optisch nicht ins Gewicht fallen. Nur Dritte Bürgermeisterin Christine Eckert (ÜPW) merkte kritisch an, dass die Steigerung der Wandhöhen unverhältnismäßig sei, insbesondere im Verhältnis zu Nachbargebäuden, die teilweise noch Wandhöhen von 4,30 Metern hätten.
Der Planentwurf wird erneut ausgelegt, um die Meinung der Anlieger und Behörden einzuholen.ble