Baurecht soll mit weniger Einschränkungen neu definiert werden

von Redaktion

Gemeinderat Großkarolinenfeld will Bebauungspläne „Großkarolinenfeld-Nord“ und „-Süd“ aus dem Jahr 1983 aufheben

Großkarolinenfeld – Ein Bebauungsplan soll regeln, wie in einem bestimmten Bereich gebaut werden darf. Doch was, wenn ein Bebauungsplan dies eben nicht leistet und damit in gewisser Weise sinnlos geworden ist? Mit diesem Fall hat man sich in der vergangenen Sitzung im Großkarolinenfelder Gemeinderat beschäftigt.

Die Bebauungspläne „Großkarolinenfeld-Nord“ und „-Süd“ sollen, wenn es nach den Wünschen der Verwaltung geht, aufgehoben werden. Denn es komme dort immer wieder zu Befreiungen und gebe schon zahlreiche Änderungen. So hat sich die Gemeinde in der Vergangenheit häufig mit isolierten Befreiungen hinsichtlich der Baugrenzen, der Nebenanlagen und der Einfriedungen beschäftigt. „Da ist es schon die Frage, ob der Bebauungsplan noch städtebaulich sinnvoll ist“, so Bauamtsleiter Markus Czaja. Die Bebauungspläne „Großkarolinenfeld-Nord“ und „-Süd“ stammen ursprünglich aus dem Jahr 1983. Eine Aufhebung würde nicht bedeuten, dass dort das Baurecht verschwindet. „Man hat noch Baurecht, bloß anders definiert und ohne die ganzen Einschränkungen“, so der Bauamtsleiter. Bauvorhaben müssten sich dann in die bestehende Umgebung einfügen.

„Mir ist das alles zu roh und zu wenig diskutiert“, meinte Josef Baumann (FW-GBV). Er wünschte sich, dass die Verwaltung anhand einiger Beispiele zeige, was passieren könnte. Czaja entgegnete, dass man kaum Einschränkungen sehe. „Wir nehmen kein Baurecht weg, sondern schaffen neues.“ Doch das geschehe auch nicht schrankenlos. Man habe dort eine gewachsene Struktur, in die sich jedes neue Vorhaben einfügen müsse. „Die Bürger können sich eher freuen, wenn sie keinen veralteten Bebauungsplan einhalten müssen“, meinte er. „Ich würde einfach mal das Verfahren einleiten und schauen, welche Rückmeldungen von den Bürgern kommen“, fand Bürgermeister Bernd Fessler (parteilos). Er erklärte, dass mit dieser Entscheidung noch nichts „festgezurrt“ sei. Die Aufhebung eines Bebauungsplans laufe ähnlich einer Aufstellung. Nach einem Aufstellungsbeschluss folge zunächst die Beteiligung der Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange. Dort könnten die Bürger dann ihre Einwendungen einbringen.

Mit 14 zu fünf Stimmen stimmte das Gremium dafür, das Aufhebungsverfahren einzuleiten. Ebenfalls aufgehoben werden soll der Bebauungsplan „Großkarolinenfeld-Süd“. Hier wurde aufgrund eines laufenden Bebauungsplanänderungsverfahrens der Geltungsbereich etwas verändert. Ausgenommen werden sollen die Bereiche des Gewerbegebietes und südlich der Rosenheimer Straße. Hier stimmte das Gremium mit 15 zu vier Stimmen dafür. Die Bebauungspläne „Großkarolinenfeld-Süd II“, „Weihergelände-Ost“ und „Weihergelände-West“ sollen erhalten bleiben, weil sie jüngeren Datums sind.khe

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