Oberaudorf – Die Mittagsbetreuung der Grundschule Oberaudorf bekommt immer mehr Zulauf. Weil es dafür bislang noch keine Satzung gab, ist Schulleiter Matthias Wiesensarter an die Gemeinde herangetreten, um diesbezüglich eine rechtliche Grundlage zu schaffen. In der vergangenen Gemeinderatssitzung wurde eine entsprechende Satzung beschlossen.
Gebühr wird für
elf Monate erhoben
Auch eine Gebührensatzung wurde in diesem Rahmen erlassen: Für die Inanspruchnahme des Angebots der Mittagsbetreuung bis 13 Uhr sind monatlich pro Tag 1,50 Euro für jedes angemeldete Schulkind fällig. Das Angebot der Mittagsbetreuung bis 14 Uhr kostet pro gebuchtem Tag zwei Euro. Insgesamt wird die Gebühr für elf Monate erhoben (von September 2021 bis Juli 2022). Zum Ausgleich der Ferienzeiten entfallen im August die Gebühren.
Das erweiterte Angebot der Mittagsbetreuung sei eine „freiwillige Leistung der Gemeinde“, die staatlich gefördert werde, erklärte Geschäftsleiter Florian Seebacher. Im Moment bekomme die Gemeinde dafür eine staatliche Förderung von 6646 Euro für zwei Gruppen mit einer Betreuungszeit bis 14 Uhr. Aber, wie Schulleiter Wiesensarter in der Sitzung deutlich machte, sei dieser Betrag bei zwei Kräften und einer Ersatzkraft bei Ausfällen nicht kostendeckend. Bislang war die Mittagsbetreuung ohne gesicherten rechtlichen Hintergrund mit einer monatlichen Pauschale von zehn Euro berechnet worden.
In den elf Betreuungsmonaten fallen 1320 Stunden an, was Lohnkosten von rund 20000 Euro bedeutet. Hinzu kommen Verwaltungs- und Raumnutzungskosten in Höhe von etwa 1000 Euro. Durch die neue Satzung, die für Eltern bei regelmäßiger Nutzung eine deutliche Erhöhung mit sich bringt, verringert sich das Defizit der Gemeinde.
Seit rund sieben Jahren gibt es die Mittagsbetreuung in Oberaudorf – und die Anzahl der Kinder wachse stetig, so Wiesensarter. Es brauche deshalb eine rechtliche Absicherung. In dieser Satzung soll eine verbindliche Anmeldung der Kinder festgelegt sowie ein konkreter Betreuungsrahmen geregelt werden.
Derzeit nehmen im Schnitt 30 bis 60 Kinder täglich die Mittagsbetreuung in Anspruch. „Das ist schon gehörig“, meinte Bürgermeister Matthias Bernhardt (FWO).
Wiesensarter machte deutlich, dass für diese Kinder lediglich zwei Betreuer zur Verfügung stünden. Katharina Kern (CSU) wollte wissen, ob die Betreuer vom pädagogischen Fachpersonal sein müssten. „Nein, das ist bei einer Mittagsbetreuung nicht vorgeschrieben“, entgegnete der Schulleiter. Die Betreuer müssten lediglich „geeignet“ sein.
Seebacher hakte ein, dass nach wie vor eine Stelle ausgeschrieben sei, aber keine Bewerbungen eingehen würde.
Magnus Waller (CSU) fragte, ob es eine Obergrenze der betreuten Schüler bei der Mittagsbetreuung gebe. Von staatlicher Seite gebe es da keine Regelung, erklärte Wiesensarter. Anspruch auf die Betreuung hätten laut geplanter Satzung nur Schüler der Grundschule Oberaudorf. Auf Kerns Frage, was mit den „Musskindern“ sei, die auf dem Berg lebten, erklärte Seebacher, dass die Funktion der „Warteklassen“ sowieso erfüllt werde. „Die Funktion der Mittagsbetreuung geht darüber hinaus.
Elternabfrage
startet nach Pfingsten
Susanne März (FWO) erkundigte sich, ob der Schulleiter bereits eine Abfrage bei den Eltern gestartet hätte. Als Lehrerin in Raubling wisse sie aus Erfahrung, dass viele Eltern, sobald etwas verbindlich werde, von etwaigen Angeboten absehen würden. Wiesensarter entgegnete, dass er dies nach Pfingsten sofort in Angriff nehmen werde.
Bernhardt ergänzte, dass mit dem Elternbeirat bereits Rücksprache gehalten worden sei. Deshalb sei es möglich, gleich im Anschluss die Beschlüsse zu fassen.
Am Ende war sich das Gremium einig: Sowohl die Satzung über die Mittagsbetreuung als auch die dazugehörige Gebührensatzung wurde einstimmig beschlossen. Beide treten ab September in Kraft.