Oberaudorf – Der Gemeinderat Oberaudorf erließ Ende des Jahres einstimmig eine Erhaltungssatzung zum Schutz des südlichen Ortseingangsbereiches. Damit soll die kulturell schützenswerte Ansicht auf das denkmalgeschützte Gebäude „Weber an der Wand“ und auf das Bodendenkmal „Luegsteinwand“ auf Dauer gesichert werden (wir berichteten).
Basierend darauf wurde bereits mehrfach ein Bauvorbescheid für das Grundstück Kufsteiner Straße 34 abgelehnt, da nach Ansicht des Gremiums bei den jeweiligen Architektenvorlagen die Einfügung in die Umgebungsbebauung nicht gegeben war und dem Ziel der Erhaltungssatzung widersprach.
Nach einigen Gesprächen mit dem Bauherrn und dem Architekten lag bei der vergangenen Bauausschusssitzung erneut ein geänderter Antrag auf Vorbescheid vor. Dieser sieht nunmehr die Bebauung des Grundstückes mit einem Gebäude mit fünf Wohneinheiten, acht Carports und zwei Stellplätzen sowie einer seitlichen Wandhöhe von sieben Metern und einem Satteldach vor. Nach Süden sollen zwei symmetrisch angeordnete Dachgauben sowie eine mittige Dachgaube mit vorgelagerter Dachterrasse auf darunter liegendem Vorbau entstehen.
Nach eingehender Prüfung sah das Gremium die städtebauliche Gestaltung des Gebietes weit weniger beeinträchtigt wie in den vorhergehenden Planungen und war sich einig, dass diese Art der Bebauung den Blick auf die Luegsteinwand erhält. Bürgermeister Dr. Bernhardt meinte: „Wir haben damit unser Ziel erreicht.“ Dem schloss sich der Bauausschuss bei einer Gegenstimme (6:1) an und genehmigte den Bauvorbescheid. roc