Keine Wohnhäuser am „Gschwendtnerfeld“

von Redaktion

Gemeinderat Oberaudorf stellt Weichen für Änderung des Flächennutzungsplans

Oberaudorf –Die Gemeinde Oberaudorf will sich in puncto Nahversorgung zukunftssicher aufstellen. In absehbarer Zeit sollen auf dem „Gschwendtnerfeld“ ein Supermarkt sowie ein Drogeriemarkt entstehen (wir berichteten). Als bauplanerische Schritte sind dazu die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans und die damit verbundene Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans notwendig. Aktuell ist der Bereich „Gschwendtnerfeld“ noch als „„Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen.

Urbanes Gebiet
ebenfalls

Diskussionsthema

In der jüngsten Sitzung gab es deshalb mit 14:2 Stimmen einen Aufstellungsbeschluss zur dritten Änderung des Flächennutzungsplans: Der nördliche Teilbereich (etwa ein Viertel des Bereiches) soll als sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Gebiet für kleinflächigen Einzelhandel“ ausgewiesen werden, der mittlere Teilbereich (etwa ein Viertel des Bereichs) als sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Gebiet für großflächigen Einzelhandel“ und der südliche Teilbereich (etwa die Hälfte des Bereichs) als Gewerbegebiet (GE). Bei letzterem Bereich stand auch die Option „Urbanes Gebiet“ (MU) zur Diskussion.

Zu Beginn machte Bürgermeister Matthias Bernhardt (FWO) deutlich, dass die Gemeinde mit einem Flächennutzungsplan „ihren Planungswillen kundtut“. Damit entstehe aber noch kein Baurecht. Dieses entstehe erst mit einem Bebauungsplan, der auf den Flächennutzungsplan „draufgesetzt“ werde. Um aber zunächst einmal eine langfristige Planung für einen Flächennutzungsplan festzulegen, bedürfe es für den Fall „Gschwendtnerfeld“ eine Vorabstimmung des Gemeinderates: „Die Landesplanung will den Bereich als Ganzes sehen“, erklärte Bernhardt. Es mache wenig Sinn, alle einzelnen Teilbereiche nach und nach auszuweisen, und der Regierung von Oberbayern häppchenweise vorzulegen. Deshalb unterbreitete er dem Gremium einen Vorschlag, wie man die Teilbereiche deklarieren könnte. Für den südlichen Bereich käme entweder ein Gewerbegebiet oder ein Urbanes Gebiet infrage.

Ein Urbanes Gebiet (MU) wäre in Bernhardts Augen „sicher attraktiv“, weil man in der Bauweise flexibel wäre. Das Nutzungsverhältnis müsse nicht gleichgewichtig sein. Von Wohngebäuden, Geschäfts- und Bürogebäuden bis hin zu Anlagen für soziale, gesundheitliche oder sportliche Zwecke sei vieles möglich. Allerdings müssten „Urbane Gebiete“ auch einen Wohnanteil enthalten. Das würde wiederum mehr Einwohner nach sich ziehen.

Alois Holzmaier (CSU) machte darauf aufmerksam, dass man künftig „zu viele Wohneinheiten“ in Oberaudorf hätte – gerade mit Blick auf das Gebiet „Am Heimfeld“, auf dem künftig sowieso mehr Wohnraum entstehen soll. Er würde von einem Urbanen Wohngebiet abraten. Susi März (FWO) erinnerte Bernhardt an seine eigenen Worte: dass man künftig mehr Gewerbeflächen benötige, um mehr Gewerbesteuern zu generieren.

„Mir wäre das Gewerbegebiet auch sympathischer“, beschwichtigte Bernhardt. Er stellte allerdings klar, dass man im Augenblick über Planungen zur Änderung des Flächennutzungsplans sprechen würde und noch nicht über einen Bebauungsplan, wo solche Dinge konkret werden würden. Jetzt gelte es zu entscheiden, ob man am „Gschwendtnerfeld“ Wohnhäuser haben möchte oder nicht.

Regierung von
Oberbayern gibt finale Zustimmung

Am Ende sprach sich die Mehrheit des Gemeinderates mittels Beschluss für ein Gewerbegebiet am südlichen Teilbereich des Gschwendtnerfelds aus. Mit dieser „Vorabstimmung“ gehe man nun auf die Regierung von Oberbayern zu, erklärte der Bürgermeister auf Nachfrage. Wenn aus landesplanerischer Sicht nichts dagegenspreche, könnte man in weiteren Schritten in das Auslegungsverfahren gehen. Bauamtsleiter Rainer Ostermayer ergänzte auf Nachfrage, dass der Bereich „Gschwendtnerfeld“ an das bestehende Gewerbegebiet „An der Tiroler Straße“ angrenze.

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