Es bleibt beim Plakatierungsverbot

von Redaktion

Antrag einer Halfinger Bürgerinitiative abgelehnt

Halfing – Mit einer Gegenstimme lehnte der Halfinger Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung den Antrag der Bürgerinitiative (BI) Pro-Halfing auf eine Befreiung vom Plakatierungsverbot ab.

In einem Schreiben hatte die BI dafür geworben, das Plakatierungsverbot aufzuheben, damit man die Bürger umfassend auf Plakaten über die geplante Gasbohrung informieren und von einer Ablehnung der Bohrung überzeugen könne.

Bürgermeisterin Regina Braun (CSU) meinte, dass gerade dieses letzte Argument gegen eine Befreiung vom Plakatierungsverbot spreche.

„Aus gutem Grund“ habe der Gemeinderat 2015 gegen eine Plakat-Flut gestimmt und ein Plakatierungsverbot erlassen.

Sepp Hofer (FW) sah das anders. Die geplante Gasbohrung sei „großer Unsinn“ und Plakate seien nur ein Baustein in dem Bestreben, der Gasbohrung Einhalt zu gebieten. Man wolle nicht die Plakat-Aktion der BI mit der im September anstehenden Bundestagswahl verquicken.

Er schlage deshalb vor, die Anzahl und Orte der Aufstellflächen für Plakate zu deckeln. Er könne sich beispielsweise Plakate an den Ortseingängen und bei der Bohrstelle vorstellen.

Konrad Aicher (HWV) widersprach. Sollte man der BI erlauben, Plakate aufzuhängen, schaffe man „einen Präzedenzfall und dann wollen die Gegengruppierungen auch Plakate aufhängen.“ Christoph Linder (CSU) befand, dass es im Ort durchaus Möglichkeiten gebe, Plakate anzubringen. Johann Landinger (HWV) erklärte, dass man die Plakataktion der BI differenziert sehen solle.

Gleichwohl wolle auch er keinen Präzedenzfall schaffen. Christina Zehetbauer (CSU) teilte diese Ansicht. Mittels soziale Medien erreiche man viel mehr, Plakate seien für sie nur ein Teil. Auch andere Ratsmitglieder äußerten sich ähnlich zurückhaltend bezüglich einer Aufhebung des Plakatierungsverbots.

Allein Sepp Hofer stimmte für eine Befreiung des Plakatierungsverbots für die BI, die anderen zwölf Ratsmitglieder hingegen lehnten den Antrag der BI auf Befreiung vom Plakatierungsverbot ab.elk

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