Halfing – Einstimmig genehmigte der Halfinger Gemeinderat in seiner letzten Sitzung die Änderungen zum Bebauungsplan für die Neu- und Anbaupläne der Firma Profol.
Seit Längerem schon setzt sich der Rat mit dem Vorhaben auseinander, doch aufgrund der Vielzahl an Befreiungen für das Vorhaben ist eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Dies sei schon im Vorbescheids-Antrag vom Landratsamt festgestellt worden, so Bürgermeisterin Regina Braun (CSU).
Die Firma Huber Planungs GmbH hatte nun einen neuen Bebauungsplan mit allen notwendigen Änderungen entworfen. Für die Übersichtlichkeit stellte Anna Wenzke vom Bauamt in einer Synopse einzelne Punkte des neuen geänderten Planes, denen des bestehenden gegenüber: So sind nunmehr auch Blechfassaden zulässig, früher galt hier bei Fassaden die Vorschrift „verputzte, gestrichene Mauerflächen und Flächen mit Holzverschalung.“ Die Dachneigung darf künftig auch weniger steil ausfallen, laut neuem Bebauungsplan gelten nunmehr Winkel von zehn (vormals 18 Grad) bis 27 Grad.
Die sogenannte Halle 1, der Neubau, darf eine maximale Wandhöhe von elf Metern ausmachen (vorher waren es sieben Meter).
Neu aufgenommen in die Pläne wurden Festsetzungen zu Dachüberständen und Freitreppen bis zwei Meter außerhalb der Baugrenzen. Hinzugefügt wurde auch der Punkt, dass Balkone auch außerhalb der festgesetzten Baugrenzen zulässig sind, soweit sie sich im Rahmen des Artikels 6, Absatz 6, Nummer 2 der Bayerischen Bauordnung bewegen.
Insgesamt sei somit der Geltungsbereich nochmals verkleinert worden, erklärte Bürgermeisterin Braun. Hatte das Gremium in den vorherigen Sitzungen noch ausgiebig über das Vorhaben diskutiert, so gab es nun rasch und geschlossen vonseiten des Rats grünes Licht für den Entwurf, der nun öffentlich ausgelegt werden soll.
Dass im Zuge der Erweiterung und Neubau auf Firmengelände vorübergehend anderweitige Parkplätze vonnöten sind, hatte das Gremium schon in der vergangenen Sitzung im April grundsätzlich anerkannt. Da aber die Firma Profol nicht fristgerecht den entsprechenden Antrag eingereicht hatte, wurde dieser im Gremium mit knapper Mehrheit auf die Mai-Sitzung vertagt. In der jüngsten Sitzung ging es also erneut um den Antrag: Zeitlich befristet sollen bis Ende April 2024 östlich des Firmengeländes Parkplätze eingerichtet werden. Für diese überbaubare Grundfläche sei eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nötig und eine sichere Oberflächenentwässerung müsse gewährleistet sein, so Bürgermeisterin Braun weiter. Ohne Gegenstimmen und weitere Nachfragen erteilte das Gremium dem Bauantrag ihr Einvernehmen. elk