Stephanskirchen – Eine lange Liste an Straftaten hielt der Staatsanwalt einem 43-jährigen Kosovaren vor, der sich selber als „staatenlos“ bezeichnete: Diebstahl, Bedrohung, Sachbeschädigung, Nachstellung, Beleidigung, üble Nachrede, Betrug, Verbreitung von pornografischen Schriften und versuchte Erpressung.
Illegale Einreise mit gefälschten Papieren
Bereits die Vorgeschichte des Angeklagten mutet wie ein Krimi an. Der in Deutschland geborene und bereits mehrfach vorbestrafte Kosovare war im Jahre 2001 nach der Verbüßung einer mehrjährigen Haftstrafe des Landes verwiesen worden. Abgeschoben ins Kosovo, versuchte er 2005 und 2008 illegal wieder nach Deutschland einzureisen. Mit gefälschten slowenischen Papieren gelang es ihm 2015 und seither lebte er mit einer Frau in Stephanskirchen zusammen.
Diese beschloss im April 2020 – im zweiten Anlauf – sich endgültig von dem Mann zu trennen. Dieser war außerstande, das zu akzeptieren und begann einen Rachefeldzug. Nicht nur dass er Briefkästen, Fahrzeuge und Wände mit übelsten Beschimpfungen beschmierte, dass er Reifen zerstach und Karosserien beschädigte. Darüber hinaus versuchte er, vom Ex-Ehemann seiner Ex-Freundin mit Drohungen Geld zu erpressen, welches die Frau ihm angeblich schuldete. Sein Anspruchsdenken wurde vor Gericht deutlich, als er Geschenke, die er im Laufe der Jahre gemacht hatte, als Schulden bezeichnete. Er plünderte sogar die Ersparnisse der Kinder.
Der Höhepunkt der Schmutzkampagne war aber, als er per Bildbearbeitungsprogramm verfälschte Fellatio-Fotos der Frau an Schulen, Firmen und den Arbeitgeber des Tatopfers mit beleidigenden Texten übersandte. Absolut fassungslos aber war das Gericht über den Umstand, dass der Angeklagte ein solches Bild selbst an eine 15-jährige Mitschülerin der Tochter schickte.
Seine Rechtfertigung, es habe sich dabei lediglich um eine Reaktion auf eine missliebige Internet-Recherche der „von ihm verlassenen Frau“ gehandelt, war nicht nur inhaltlich, sondern auch vom Zeitablauf her nicht haltbar.
Schließlich in einem gestohlenen Auto nach Berlin geflohen, hatte er auch noch an einer Tankstelle Benzin gestohlen. In Brandenburg wurde er schließlich im Januar 2021 festgenommen.
Zwar war der 43-Jährige teilweise geständig, aber der Staatsanwalt vermisste jegliche aufrichtige Reue. Aufgrund der unglaublichen kriminellen Energie und dem physischen, aber vor allem psychischen Schaden, den der Kosovare verursacht hatte, beantragte die Anklage eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und zehn Monaten.
Anwalt: Verqueres Ehr-Empfinden
Der Pflichtverteidiger Rechtsanwalt Dr. Marc Herzog verwies in seinem Plädoyer auf die Geständigkeit des Angeklagten. Er vermied es, die Taten zu rechtfertigen, jedoch sei dessen subjektives Empfinden eben in solch fehlgeleitete inakzeptable Handlungen gemündet.
Er bemühte sich, darzustellen, dass der Angeklagte in einem verqueren Ehr-Empfinden gefangen sei. Selbstverständlich müsse eine Strafe sein, zwei Jahre und sechs Monate seien ausreichend.
Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Melanie Bartschat vermochte kaum, entlastende Gesichtspunkte in dem Verfahren gegen den Kosovaren zu erkennen: „Sie waren illegal in Deutschland, hatten keinerlei Ansprüche gegen das Tatopfer und Ihr Rachefeldzug war moralisch und strafrechlich unterste Schublade!“
Drei Jahre und sechs Monate Gefängnis lautete das Urteil. Ist der Gefängnisaufenthalt beendet, wird der 43-Jährige, der nie die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen hatte, wohl erneut abgeschoben.