Vogtareuth – Mit Verfahrenseinstellungen endeten die Anklagen gegen zwei Betreuer der Schön Klinik in Vogtareuth. Die wahren Täter waren nicht mehr zu ermitteln.
Die Heilerfolge der Ärzte in Deutschland sind weltweit anerkannt. Aus diesem Grunde werden Kranke und Verletzte insbesondere aus dem arabisch sprechenden Raum nach Deutschland gesandt, um hier Heilung zu erfahren. Auch in den Schön Kliniken werden Patienten aus diesen Gebieten behandelt und samt Begleitern untergebracht.
Aufenthalt stets
großzügig genehmigt
Diese brauchen zu diesem Zweck selbstverständlich Aufenthaltsgenehmigungen der zuständigen Ausländerbehörden. Wie Rainer Stadler, Leiter der Abteilung Ausländerrecht im Rosenheimer Landratsamt, als Zeuge berichtete, wird von der vorgesetzten Behörde erwartet, dass dererlei Genehmigungen – auch für die Begleiter des Patienten – großzügig erteilt werden. Auch und gerade im Hinblick darauf dass diese, zumeist sehr wohlhabende, Klientel in Deutschland bereit und in der Lage ist, viel Geld auszugeben, und das meist auch tut.
Um diese Genehmigung zu erteilen, müssen eine Meldung bei der zuständigen Gemeinde, eine Bestätigung des Heilverfahrens durch die jeweilige Klinik und eine garantierte Heilkostenzusage mit den entsprechenden Reisepapieren, wie etwa Pässe, vorgelegt werden.
Weil die ausländischen Patienten dazu meist nicht in der Lage sind und auch die Begleiter gewöhnlicherweise die deutsche Sprache nicht beherrschen, wird von den entsprechenden Konsulaten ein Betreuer gestellt, der auch als Dolmetscher fungiert. Um die notwendigen Behördengänge abzuwickeln, wird diesem eine Vollmacht durch die ausländischen Gäste ausgestellt. Nahezu alle Ausländerämter in Bayern verlangen in diesen Fällen zusätzlich eine Bestätigung des jeweiligen Konsulates. Warum dies im Rosenheimer Landratsamt nicht verlangt wurde, konnte Stadler nicht erklären. Damit aber entstand ein Schlupfloch, das kriminelle Schleuser nutzten.
Im Spätsommer 2020 stellte das Landratsamt fest, dass die bestätigende Angestellte in der Schön Klinik Vogtareuth dort längst nicht mehr beschäftigt war, es sich also um Fälschungen handeln musste. Das Landratsamt erstattete Anzeige.
Angeklagt waren ein 25-jähriger Syrer und ein 38-jähriger Tunesier, die in der Schön Klinik Vogtareuth als Betreuer und Dolmetscher tätig waren und noch immer sind. Deren Namen waren auf den zu beanstandenden Papieren aufgetaucht und somit den Ermittlungsbehörden verdächtig geworden.
Gefälschte
Unterschriften
Im Zuge der Zeugenvernehmungen wurde jedoch deutlich, dass nicht nur diese beiden, sondern mehr als zehn arabisch sprechende Betreuer für verschiedene Auftraggeber dort in der Vergangenheit tätig gewesen waren. Weiter wurde klar, dass deren Namen auf den Unterlagen lediglich als Überbringer vermerkt waren, nicht aber als Ersteller der Unterlagen. Darüber hinaus stellten sich deren Unterschriften durch Vergleich als gefälscht heraus.
Offensichtlich hatte einer der vielen Betreuer seine Möglichkeiten zu kriminellem Handeln genutzt. Wer aber der Betrüger und Schleuser war, konnte im Nachhinein nicht mehr ermittelt werden.
Die zu Unrecht erteilten Aufenthaltsgenehmigungen wurden widerrufen und deren Besitzer wegen illegalen Aufenthaltes mit Haftbefehl gesucht. Das Verfahren gegen die Angeklagten wurde eingestellt.