Einigung bei Abstandsflächen
Baugebiet in Mühlstätt: Wenn in der Gemeinde Schechen in Zukunft gebaut wird, gilt eine Abstandsregel von 0,4 H, was 40 Prozent der Wandhöhe entspricht. Foto Heinz
Schechener Gemeinderat klärt strittigen Punkt der örtlichen Bauvorschriftensatzung
Schechen – Klarheit hat sich der Gemeinderat nun über einen strittigen Punkt in der örtlichen Bauvorschriftensatzung verschafft. Das Gremium hatte sich in seiner Sitzung im April nicht auf eine Änderung der Abstandsflächen einigen können. Hintergrund ist eine Novelle der Bayerischen Bauordnung, die