Einigung bei Abstandsflächen

von Redaktion

Schechener Gemeinderat klärt strittigen Punkt der örtlichen Bauvorschriftensatzung

Schechen – Klarheit hat sich der Gemeinderat nun über einen strittigen Punkt in der örtlichen Bauvorschriftensatzung verschafft. Das Gremium hatte sich in seiner Sitzung im April nicht auf eine Änderung der Abstandsflächen einigen können. Hintergrund ist eine Novelle der Bayerischen Bauordnung, die Anpassungen auch in der örtlichen Satzung erfordert hatte. Während man sich etwa bezüglich Gaubenformen und Radlstellplätzen entscheiden konnte, gab es hinsichtlich der Abstandsflächen Irritationen.

Abstand mehr
als halbiert

Die waren früher mit „1H“, also einmal der Höhe des Hauses bis zur Regenrinne, auf alle vier Seiten angegeben. Dazu gab es das sogenannte „16-Meter-Privileg“, mit dem die Abstände auf zwei Seiten des Hauses um die Hälfte reduziert werden konnten, vorausgesetzt, die Wandlänge übertraf 16 Meter nicht.

Nach neuer Bayerischer Bauordnung wurden die Abstandsflächen auf allen vier Seiten des Hauses mit „0,4H“ festgelegt und die 16-Meter-Regel gestrichen. Hintergrund ist der Wunsch, eine engere Bebauung zu ermöglich und damit gegen Flächenfraß und Wohnraummangel vorzugehen. Gemeinden können aber auch größere Abstandsflächen festlegen.

In der Gemeinderatssitzung im April hatte Bürgermeister Stefan Adam (CSU) nun aus den Vorberatungen im Bauausschuss berichtet, dass man vorhabe, die Abstände mit 0,7 H und mindestens drei Metern festzusetzen, die 16-Meter-Regel wieder aufzunehmen. Josef Weber (CSU) meinte sich aber zu erinnern, dass man sich auf zwei Seiten mit 0,4H und zwei Seiten mit 0,7H geeinigt hatte – ohne 16-Meter-Privileg.

Das allerdings sei rechtlich gar nicht möglich, klärte Geschäftsleiter Karl-Heinz Salzborn auf. Denn man dürfe rechtlich nur eine Wandhöhe als Abstandsfläche definieren. Wenn man davon abweichen wolle, müsse man auf die 16-Meter-Regel zurückgreifen. Man könne also entweder an allen vier Seiten einen bestimmten Wert von „H“ festlegen, oder – mit 16-Meter-Privileg – an zwei Seiten die Hälfte davon gelten lassen.

Wie das aber genau aussehen soll, war einigen Gemeinderatsmitgliedern nicht ganz klar. Daher einigte man sich darauf, den Punkt zurückzustellen und in der nächsten Sitzung des Bauausschusses erneut zu behandeln.

Dem Vorschlag des
Freistaats gefolgt

Das war nun geschehen und eine Einigung wurde erzielt. Andreas Rausch (CSU) fasste zusammen: „Was wir wollten, war rechtlich nicht möglich.“ Also beschloss man, die Vorschläge des Gesetzgebers mitzugehen – eine Festlegung auf 0,4 H ohne das 16-Meter-Privileg. Denn man wolle ja eine Verdichtung der Bebauung und Fläche sparen. Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag ohne Gegenstimme zu.

Artikel 1 von 11