Grüne fordern volle Transparenz

von Redaktion

Petition „Rettet den Heuberg“ nun im Landtag überreicht

Nußdorf/München – Die Abgeordneten der Grünen-Fraktion im Landtag, Rosi Steinberger, Vorsitzende im Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz, und Claudia Köhler, Betreuungsabgeordnete für den Landkreis Rosenheim, nahmen im Landtag die Unterlagen der Petition „Rettet den Heuberg“ (wir berichteten) von Ulrich Kottmann, Vertreter des Aktionsbündnisses aus Nußdorf, entgegen.

Die Petition fordert, den im Ortsteil Überfilzen der Gemeinde Nußdorf betriebenen Steinbruch nicht zu erweitern. Das Betreiberunternehmen möchte in den nächsten 50 Jahren auch oberhalb der genehmigten 758 Meter Höhe Gestein entnehmen. „Der Bereich liegt jedoch im streng geschützten Gebiet in der Alpenschutzzone C und Eingriffe in die Natur sind laut Alpenplan dort nicht gestattet“, so die beiden Abgeordneten in einer gemeinsamen Presseerklärung.

Verwaltungsgerichtshof verfügte Abbaustopp

Im Mai 2018 hatte deshalb der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen Abbaustopp oberhalb von 758 Metern verfügt. In der Begründung (zu finden mit dem Suchwort „Steinbruch“ und dem Aktenzeichen 22 CE 17.2260 auf www.gesetze-bayern.de; Anmerkung der Redaktion) seien zahlreiche Versäumnisse und Unzulänglichkeiten der relevanten Behörden sowie Verstöße des Betreibers gegen Auflagen dokumentiert, so Kottmann.

Die Petenten argumentieren nicht zuletzt mit Klimaschutz: Die Zement-Herstellung ist laut Pressemitteilung von Köhler und Steinberger einer der emissionsintensivsten Industrieprozesse. Deshalb sei der Klimaschaden, der durch die Verwendung von Zement entstehe, beträchtlich: Bis zu acht Prozent der globalen Treibhausgasemissionen würden durch die Zementherstellung verursacht.

Rosi Steinberger sagt dazu: „Der aktuelle Streit um den Heuberg ist ein deutlicher Beweis, dass wir endlich in die Kreislaufwirtschaft kommen müssen, um den Raubbau unserer Ressourcen zu begrenzen. Aus unserer Sicht darf die Erweiterung auf keinen Fall genehmigt werden.“

Die Grünen-Abgeordneten forderten bei einem Ortstermin im vergangenen Jahr bereits die öffentliche Erörterung aller Einwendungen – es sind über 1200 – und reichten eine Anfrage ein. „Wie wir hören, lenkte das Landratsamt ein und will nun doch einen öffentlichen Termin anberaumen. Ein erster Erfolg“, so Claudia Köhler. „Schlimm genug, dass es da erst unsere Intervention brauchte. Es wäre fatal, das Projekt ohne Debatte und volle Transparenz weiterzutreiben. Denn gerade Entscheidungen mit einer solchen Langzeitwirkung dürfen nicht hinter verschlossenen Türen stattfinden.“

Wenig Vertrauen
ins Landratsamt

Eine Einstellung, die dem Aktionsbündnis entgegenkommt. Denn das Vertrauen in die Objektivität der Abteilung Immissionsschutz im Landratsamt Rosenheim sei aufgrund der Abbauerweiterungen 1980 und 1994 erschüttert, heißt es in der Petition. Damals sei der seit 1972 geltende Alpenplan nicht einmal erwähnt worden. Und die 1996 als „Forststraße“ genehmigte Straße im Steinbruch, im Gegensatz zur Hauptzufahrt weit überwiegend in der strengeren Schutzzone C gelegen, trug nicht zur Vertrauensbildung bei. Nicht nur die Grünen im Landtag nehmen sich des Themas an, auch bei der Kreisversammlung der Rosenheimer Grünen am gestrigen Mittwoch ging es vor allem um den Steinbruch am Heuberg.

Eine Unterschrift reicht völlig aus

Immer wieder heißt die „Petition xy“ sei schon von 999, 8000, 19000 oder mehr Menschen unterschrieben. Schöne Erfolge, Zeichen des Interesses, aber rechtlich nicht notwendig. Im Grundgesetz heißt es in Artikel 17: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“

In der Bayerischen Verfassung lautet Artikel 115, Absatz 1: „Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden.“

Artikel 1 des Bayerischen Petitionsgesetzes lautet: „Das Recht, sich schriftlich mit Eingaben und Beschwerden (Petitionen) an den Bayerischen Landtag zu wenden, damit dieser die vorgetragene Angelegenheit überprüfe, steht jeder Person zu, unabhängig von ihrem Wohnort und ihrer Staatsangehörigkeit.“

Ob Bund oder Bayern: Eine Unterschrift unter eine Petition reicht. Wichtiger als die Zahl der Unterzeichner ist die Zuständigkeit. Eine Petition an den Bayerischen Landtag zur Mehrwertsteuergesetzgebung wäre genauso vergebene Liebesmüh wie eine Petition an den Bundestag zur Schulreform in Bayern. Umgekehrt wird ein Schuh draus.

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