Söchtenau – Sechs Bauanträge der gleichen Person auf einmal? Mit diesem Sachverhalt hatte sich der Gemeinderat Söchtenau nun zu befassen. Das Landratsamt Rosenheim hatte Mängel festgestellt, die der Bauwerber mit den vorliegenden Anträgen korrigieren wollte. Dies teilte der Antragsteller in einem Begleitschreiben an die Gemeinderäte mit. „Das sind keine Mängel, das sind Schwarzbauten“, ärgerte sich Johannes Ottinger (WSK). Alois Maier verfahre nach dem Motto „ich bau des, ich mach des und dann lass ich‘s mir genehmigen“, hielt Ottinger dem Antragsteller in der Gemeinderatssitzung vor. Das sei eine bodenlose Frechheit, so gehe es nicht. „Ich werde keinem der Anträge zustimmen, sonst kann ich mich nicht mehr im Spiegel anschauen. Wir haben alle einen Eid geschworen, jeden gleich zu behandeln. Wir müssten alle laut Nein sagen!“
Von Frechheit bis
zu Gesicht wahren
Bürgermeister Bernhard Summerer (WSK) hatte dafür zwar ein gewisses Verständnis, wollte aber wissen, was die Gemeinde gewinne, wenn sie jetzt alles ablehne und das Landratsamt dann das Einvernehmen ersetze und die Vorhaben genehmige. „Wir können in den Spiegel schauen“, so Ottinger.
Teil im Bebauungsplan, anderer Teil nicht
Das Grundproblem: Maiers Bauernhof in Schwabering ist nur zum Teil von einem Bebauungsplan, Ortskern Schwabering, erfasst. Den Hof ganz zu erfassen hatte Nachbar Bernhard Fäth inklusive Veränderungssperre im Sommer 2020 beantragt, nachdem nicht nur WC und Waschbecken im Hackschnitzellager eingebaut worden waren und eine Zimmerei einzog, sondern auch im Kalbinnenstall diverse Einbauten wuchsen, in den Hofgebäuden ein Lager für eine Estrich- und Beschichtungsfirma entstand. „Da wird aus einem landwirtschaftlichen Anwesen ungenehmigt ein Gewerbegebiet. Das kann es nicht sein“, so Fäth.
Ironie an der Geschichte: Als die Gemeinde Söchtenau den benachbarten Woitlhof kaufte und 2000 daraus den Bau- und Wertstoffhof der Gemeinde machen wollte, brachte Alois Maier eine Bürgerinitiative und schließlich einen Bürgerentscheid auf den Weg, um dies zu verhindern. Unter anderem wegen des Verkehrs, der Schadstoffe und des Lärms. Der Bau- und Wertstoffhof entstand nicht. „Aber jetzt gibt es ein paar Meter weiter eine Zimmerei, eine Firma, die mit gefährlichen Stoffen arbeitet und sie dort lagert, ist die ganze Hofstelle zugebaut“, so Fäth.
Er stellte angesichts von Maiers sechs Bauanträgen erneut einen Antrag für einen Bebauungsplan. Der allerdings erst in einer kommenden Gemeinderatssitzung behandelt wird.
Also beschäftigte sich der Gemeinderat dieses Mal nur mit den sechs Bauanträgen. Der – schon gebaute – Carport auf der betonierten Fläche des ehemaligen Misthaufens ging mit 8:7 Stimmen knapp durch.
Bei einem Balkongeländer auf einem genehmigten Vordach, das „zufällig so hoch ist, dass ein Balkon hinpasst“, so Summerer, machten Alexandra Gramer (WSK) und Christian Obinger (FWS) die Ratskollegen darauf aufmerksam, dass damit auch der drei Meter tiefe Balkon gleich mitgenehmigt und ein Präzedenzfall im Bebauungsplan Ortskern Schwabering geschaffen würde. Dietrich Krebs wollte wissen, ob die beidseits auf den Balkon führenden Treppen überhaupt genehmigt seien. Das sei egal, so Summerer, „wir müssen entscheiden, als ob noch nichts gebaut wäre.“ Das Balkongeländer wurde mit 5:10 Stimmen abgelehnt. Ferner beantragte Maier, der auf Nachfrage unserer Zeitung keine Stellungnahme abgeben wollte, einen Viehunterstand, der einige Hundert Meter vom Dorf entfernt steht, zum Rinderstall umnutzen zu dürfen. Den Stall brauche er, so Maier in einem Schreiben zu dem Antrag, weil er nach dem Verbot der Anbindehaltung mehr Platz für die Tiere brauche, als er auf dem Hof noch habe. „Da hat er doch auch schon eine Decke eingebaut“, schimpfte Ottinger. Die solle der Lagerung von Futtermitteln dienen, so Summerer. Die Privilegierung des Vorhabens prüfe das Landratsamt, so der Bürgermeister. Ottinger warnte, dass der Stall dann aber weiter ausgebaut werden könne, auch eine Betriebsleiterwohnung sei möglich. Das wolle die Gemeinde nicht, so der Bürgermeister, deswegen stehe auch im Beschlussvorschlag, dass durch die Umnutzung keine Betriebsleiterwohnung oder sonstige Aussiedlung im Außenbereich entstehen dürfe. „Machen wir mit der Umnutzung eine Hintertür dafür auf?“ wollte Krebs wissen. „Möglicherweise schon“, räumte Summerer ein. Die Umnutzung wurde mit 10:5 Stimmen genehmigt.
Stall zu Lager: Eindeutig abgelehnt
„Umnutzung des Holz- und Hackschnitzellagers in eine Holzwerkstatt“ lautete der nächste Tagesordnungspunkt. Was wieder für Empörung sorgte, denn die beantragte Holzwerkstatt ist längst eine Zimmerei mit mehreren Beschäftigten. Maximilian Forstner fand zwar, dass die genauso ins Dorf gehöre, wie eine Landwirtschaft, und der Antragsteller schrieb von „Wirtschaftsförderung, der Antrag wurde aber dennoch mit 5:10 Stimmen abgelehnt.
Ablehnung für Rinderstall deutlich
Noch ein wenig deutlicher fiel die Ablehnung der Umnutzung des Rinderstalles in ein Lager für eine Estrich- und Beschichtungsfirma aus, nur vier Räte stimmten dafür.
Letzter der sechs Bauanträge war der für ein Einfamilienhaus mit Garage. „Hier hätten wir mal die Chance, etwas zu genehmigen, was nicht schon steht“, kommentierte Obinger sarkastisch. Taten sie dann auch, mit 9:6 Stimmen.