Eggstätt – Mit einem einstimmigen Ja beschieden die Gemeinderäte Eggstätts den Bauantrag zum Bau eines Einfamilienhauses in Bachham. Bauamtsleiter Bernd Ruth erläuterte das Vorhaben in dem nördlichen Ortsteil. Seit geraumer Zeit plane die Gemeinde dort einen Bebauungsplan, das Bauleitplanverfahren sei allerdings noch nicht abgeschlossen. Gleichwohl könne man den Antrag gemäß Artikel 33 des Baugesetzbuchs bewerten. Dort heiße es, dass ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes zulässig ist, wenn die Öffentlichkeit und Behörden beteiligt wurden und anzunehmen ist, dass das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht entgegensteht.
Das Planungsbüro hatte eine entsprechende Bewertung zu dem 13 mal 7,75 Meter großen Bauvorhaben mit Garage und Stellplätzen auf der Ostseite erstellt. Ruth fasste das Schreiben zusammen. So sei das Vorhaben als städtebaulich verträglich einzustufen. Der ortsbildprägende Baumbestand östlich des geplanten Gebäudes könne erhalten werden, allerdings solle ein Fachplaner einen qualifizierten Freiflächengestaltungsplan vorlegen. Ruth wies in dem Zusammenhang auch darauf hin, dass die topografische Lage nicht einfach sei. Der Bauausschuss habe den Bauplatz bei einem Vororttermin angesehen und festgehalten, dass die Linde im östlichen Teil des Grundstücks erhalten bleiben muss. Der Bauwerber habe dies zugesichert, schließlich sei der Baum vom Großvater gepflanzt worden.
Der Beschlussvorschlag laute daher, dem Bauantrag unter Beachtung zuzustimmen. Katharina Weinberger (Grüne) bat, in den Beschluss noch den Erhalt der Linde mitaufzunehmen. Um diesen Zusatz erweitert, stimmte das Gremium daraufhin geschlossen und ohne weitere Nachfragen dem Bauantrag zu. elk