Grüne kritisieren Steinbruch-Erweiterung

von Redaktion

Kreisverband gegen massiven Eingriff in den Lebensraum von Tieren und Pflanzen

Nußdorf – In ihrer Versammlung am vergangenen Mittwoch diskutierten die Grünen im Kreisverband Rosenheim über die anstehende Erweiterung des Nußdorfer Steinbruchs mit Vertretern der Bürgerinitiative „Rettet den Heuberg“ und des „Vereins zum Schutz der Bergwelt“.

In den 60er-Jahren genehmigt, wird im Steinbruch unterhalb des Heubergs durch das Südbayerische Portland-Zementwerk Gebr. Wiesböck & Co. GmbH Kalkstein abgebaut. Der Steinbruch ist heute am Ausgang des Inntals sichtbar und soll in den kommenden Jahren auf Antrag des Rohrdorfer Unternehmens erweitert werden. Alle geplanten Erweiterungsflächen liegen in der höchsten Schutzzone C des Alpenplans als vorgezogenen Teilabschnitt des Landesentwicklungsprogramms Bayern.

Dramatische
Folgen befürchtet

Die Grünen lehnen einen solchen massiven Eingriff in die für Lebewesen, Pflanzen und auch Anwohner höchst sensible Landschaft ab. Wenig nachvollziehbar sei vor allem das Agieren des Rosenheimer Landratsamtes und der Regierung von Oberbayern als zuständige Aufsichtsbehörden. Bereits in der Vergangenheit seien etwa mit der Genehmigung von Betriebswegen zur Erschließung der oberen Teile des Steinbruchs und deren fragwürdiger Widmung als Forststraße erhebliche Fehler in den Genehmigungsverfahren gemacht worden.

Der Eingriff in die Schutzzone C des Alpenplans zieht dramatische Folgen für seltene Tierarten, wie Alpenbock, Apollofalter oder zahlreiche bedrohte Vogelarten nach sich. Zudem entstehen in Nußdorf zunehmend unberechenbare Gefahren aufgrund der klimabedingt häufig auftretenden Starkregenereignisse.

Die Grünen fordern deshalb ein neues Raumordnungsverfahren, als Grundlage für eine geplante Erweiterung.

Kreisrätin Martina Thalmayr sieht dafür gute Chancen: „Vielfache Änderungen der Bau- und Planungsgesetze seit den frühen Sechzigern sowie deutlich verschärfte Anforderungen an den Umweltschutz sind bisher im Raumordnungsverfahren nicht berücksichtigt.“ Hier müsse Rechtssicherheit geschaffen werden. „Es kann nicht sein, dass wir heute eine Erweiterung eines Steinbruchs im Gesetzesrahmen der 60er-Jahre genehmigen.“

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