Neubeuern – Anlässlich der Corona-Pandemie waren Kindertageseinrichtungen monatelang geschlossen. Der Freistaat Bayern will deshalb den Eltern die während dieser Zeit gezahlten Beiträge ersetzen, denn die einen schickten ihre Kinder nicht in die Betreuung, die anderen standen mit ihren Schützlingen vor quasi verschlossenen Türen.
Der Personalbedarf war dennoch hoch. Weil die Träger der Kindertagesbetreuung die Leistungen nicht anbieten konnten, soll ihnen der sogenannte Beitragsersatz eine Kompensation bieten: „Weil die Gruppen wegen der Corona-Maßnahmen nicht getauscht und vermischt werden konnten, waren auch alle Erzieher weitgehend im Dienst“, sagte Bürgermeister Christoph Schneider (Parteifrei) in der vergangenen Marktgemeinderatssitzung.
Marktgemeinde
übernimmt 30 Prozent
Das Gremium erklärte sich ohne Gegenstimme dazu bereit, die anteiligen 30 Prozent pro Kind längstens bis zum Ende des Kindergartenjahres an die jeweiligen Kitas zu übernehmen. Die anderen 70 Prozent übernimmt der Freistaat.
Die Gewährung des Beitragsersatzes setzt jedoch voraus, dass die Eltern die Betreuungsleistungen an keinem Tag des jeweiligen Monats in Anspruch genommen haben. Ziel der ersten Richtlinie vom 3. Juni 2020 war es, die Eltern und Träger von Kita-Einrichtungen für die Monate Mai, Juni und Juli 2020 durch einen pauschalierten Ersatz der Elternbeiträge zu entlasten.
Dieser Beitragsersatz betrug pro Krippenkind 300 Euro, pro Kindergartenkind zusätzlich zum dauerhaften Zuschuss zum Elternbeitrag 150 Euro und pro Hortkind 100 Euro. Die Auszahlung erfolgte über das Landratsamt Rosenheim an den Markt Neubeuern, der das Geld an die verschiedenen Kindertagesstätten (die örtlichen Kindergärten Zwergerlburg und Pfarrkindergarten sowie an alle auswärtigen Kitas, die Neubeurer Kinder betreuen) weiterverteilt.
Die zweite Richtlinie folgte zum 29. März 2021. Diese sah einen Beitragsersatz (siehe Infokasten) für die Monate Januar bis März 2021 sowie eine Verlängerung bis einschließlich Mai 2021 vor.
Die Gewährung dieses Beitragsersatzes setzt voraus, dass die Eltern die Betreuungsleistungen an maximal fünf Tagen im jeweiligen Monat in Anspruch genommen haben.
Nachdem die Kriterien für die Inanspruchnahme der Notbetreuung extrem gelockert wurden – im Gegensatz zum ersten Lockdown –waren dieses Mal weniger Kinder vom Betretungsverbot betroffen. Der Freistaat Bayern übernimmt den Anteil des Beitragsersatzes jedoch nur in Höhe von 70 Prozent. Die restlichen 30 Prozent können laut Richtlinie freiwillig von der jeweiligen Kommune bezahlt werden, um die Eltern zu entlasten. Mit dem aktuellen Gemeinderatsbeschluss springt nun die Marktgemeinde ein. Für die Monate Januar, Februar und März dieses Jahres nahmen 103 Kindergartenkinder sowie 25 Krippenkinder die Betreuungsleistungen nicht in Anspruch. Die kommunalen anteiligen 30 Prozent belaufen sich auf insgesamt 3045 Euro, wobei sich 960 Euro auf den Pfarrkindergarten Neubeuern, 2025 Euro auf die Zwergerlburg sowie 60 Euro auf zwei auswärtige Kitas belaufen.
Noch keine Prognose für April und Mai
Für die Monate April und Mai kann noch keine Aussage über die Nicht-Inanspruchnahme getroffen werden, weil die Zahlen zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht im „BayKiBiG.Web“ (Förderprogramm der Regierung von Oberbayern) eingestellt sind. Laut Schneider ist aber davon auszugehen, dass aufgrund der derzeitigen Corona-Lockerungen mit einem weiteren Rückgang der nicht betreuten Kinder zu rechnen ist.