Nußdorf – Äste und abgeschnittene Baumstämme liegen wahllos übereinander, im Boden sind Spuren von schwerem Gerät – dieses Bild bot sich im März den Spaziergängern in den „Nußdorfer Innauen“. Zahlreiche alarmierte Bürger, darunter auch Gemeinderat Alois Linder (Parteifreie Nußdorfer), wandten sich an die zuständigen Behörden mit der Frage, ob die Rodungen im Bereich der Nußdorfer Innauen verhältnismäßig waren oder nicht? Ein Gutachten, dass in der jüngsten Gemeinderatssitzung vorgestellt wurde, belegt, dass sich die Holzarbeiten im „zulässigen Rahmen“ bewegt haben.
Für die Verjüngung des Waldes
Bei dem Gebiet handelt es sich um die bundeseigene Liegenschaft „Nußdorfer Au“, die vom Bundesforstbetrieb Hohenfels betreut wird.
Dort werden für die Autobahn GmbH des Bundes ökologische Maßnahmen umgesetzt, die zur naturschutzfachlichen Aufwertung des Gebiets beitragen sollen (wir berichteten). Dazu gebe es einen Waldmanagementplan, der von der Autobahn GmbH Süd in Auftrag gegeben worden ist.
Er sah in dem Bereich die Entnahme von Fichten vor, damit sich langfristig standortgerechte Laubholzbestände entwickeln können. Seltene Laubbäume wie die Kirsche seien freigestellt worden, damit sie sich verjüngen können. Auch Grauerlen würden durch gezielte Eingriffe begünstigt. Die Biotopbäume sollten erhalten bleiben.
Die Untere Naturschutzbehörde war jedoch der Meinung, dass die Rodungsarbeiten weit über das Ziel hinausgeschossen seien. Unter anderem kritisierte sie, dass durch die Arbeiten erhebliche Spuren im Boden entstanden.
Die bereits durchgeführte Fällaktion der Bundesforsten wurde auf Veranlassung von Autobahndirektion und der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Rosenheim von einem Fachbüro – der Firma Eger & Partner – überprüft. Dazu wurde zur Beurteilung der Maßnahmen von Januar bis März 2021 im Bereich der Nußdorfer Au ein Gutachten angefertigt.
Zusätzlich fand am 25. Mai ein Ortstermin mit Vertretern der Gemeinde, den Bundesforsten, der Autobahndirektion sowie der Naturschutzbehörden statt, heißt es vonseiten des Landratsamtes.
Das Gutachten wurde in der jüngsten Gemeinderatssitzung vorgelesen: „Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass sich die durchgeführten Ausforstungsmaßnahmen im zulässigen Rahmen, gemäß der FFH-Erhaltungsziele und des Pflege- und Entwicklungskonzeptes zum Ökokonto, bewegen und artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nicht ausgelöst wurden.“
Der Landschaftsarchitekt empfiehlt zusätzlich: „Aus gutachterlicher Sicht wäre eine gemeinsame Entwicklung von ergänzenden Aufwertungsmöglichkeiten im Bereich des Ökokontos zwischen Naturschutzverwaltung, Bundesforstbetrieb und Autobahn GmbH sinnvoll.
Hier werden vor allem für die vorherrschenden Waldflächen noch Entwicklungspotenziale gesehen, die über die Vorgaben des Managementplanes sowie des vorliegenden und abgestimmten Ökokontokonzeptes hinaus gehen.“
Gemeinde will bessere Kommunikation
Aufgrund der Diskussion rund um die Rechtmäßigkeit der Fällarbeiten beschloss das Gremium, dass künftige Waldarbeiten vorausschauend geplant und über das gemeindliche Mitteilungsblatt bekanntgemacht werden sollen.
Außerdem wurden für zukünftige Entnahmemaßnahmen Eckpunkte festgelegt, erklärt das Landratsamt. Darunter fällt unter anderem die Erfassung des liegenden und stehenden Totholzes. Stärkere Laubholzstämme, entweder stehend oder liegend, sollen, wo es möglich ist, erhalten bleiben. Empfohlen wird eine Voruntersuchung der zu entfernenden Gehölze. Damit sollen ineinander verwobene Lebensräume im Vorfeld erkannt werden. Diese Maßnahmen sollen die Abstimmung innerhalb der Behörden und in der Kommunikation zu den Bürgern verbessern, so das Landratsamt.