Apotheke in den Haaren

von Redaktion

Drogenabhängiger Chiemgauer muss wegen Haschisch-Besitz erneut in Haft

Aschau – Weil bei einer Wohnungsdurchsuchung eines 30-jährigen Chiemgauers Hasch gefunden wurde, wandert der vorbestrafte Drogenabhängige erneut ins Gefängnis. Die Polizei kam ihm auf Umwegen auf die Spur. Am 10. Januar 2021 kontrollierten die Beamten ein Auto bei Prien. Der 20-jährige Beifahrer hatte zwei Marihuana-Joints bei sich. Bei der Befragung gab er an, dass er die Drogen bei dem Angeklagten erworben hätte. Bei der darauf folgenden Wohnungsdurchsuchung des 30-jährigen Angeklagten fanden sich an verschiedenen Stellen rund 350 Gramm Haschisch.

Verlobte versuchte
30-Jährigen zu decken

Seine Verlobte erklärte, es handle sich um ihre Drogen. Das glaubte ihr zwar niemand, brachte sie aber nun auch auf die Anklagebank – weil es sich dabei zumindest um eine „versuchte Strafvereitelung“ handeln konnte.

Der Angeklagte ist vor Gericht kein Unbekannter, zuletzt hatte er einen Entzug im Inn-Salzach-Klinikum geschafft, war aber im Anschluss ab 2019, trotz der unterstützenden Substitution mit Ersatzmedikamenten, wieder in den Drogenkonsum zurück verfallen. Zum Zeitpunkt der Durchsuchung war der 30-Jährige auf offener Bewährung. Er stand darüber hinaus unter Führungsaufsicht, bei der ihm jeglicher Drogenkonsum untersagt war.

Der Hauptbelastungszeuge, der die Joints mit sich geführt hatte, widersprach seiner vorausgegangenen Aussage. Er konnte sich an keinen Handel erinnern, er habe vom Angeklagten nichts gekauft. Nur gemeinsam gekifft hätten sie und aus diesem Drogenrausch heraus habe er diese übertriebenen Angaben gemacht, die er nun ausdrücklich zurücknehmen wolle.

Der Vorwurf des „Handeltreibens“ konnte damit vor Gericht nicht aufrechterhalten werden. Verblieb also lediglich der Drogenbesitz als Vorwurf in der Anklage.

Dem Facharzt für Psychiatrie, Rainer Gerth, der als Gutachter dem Gericht berichtete, beschrieb die 15-jährige Drogenabhängigkeit des Angeklagten. Eine nochmalige Unterbringung in einer Entzugsanstalt lehnte der Gutachter ab. Eine andere Therapieform könnte aber Erfolg haben. Der Angeklagte erklärte, er sei durchaus erneut zu einer Langzeittherapie bereit.

Der Laborbericht einer Haarprobe zeigt, dass der Angeklagte auf rund 20 verschiedene Substanzen positiv getestet wurde. Darunter Heroin, Kokain, Marihuana, Amphetamin, Ecstasy, Fentanyl und mehrere Benzodiazepine sowie verschiedene Medikamente wie Neuroleptika, Lyrika, die zur Stimulation, aber auch zur Bekämpfung von Schlaflosigkeit und Entzugserscheinungen dienen.

Die Vorsitzende Richterin des Schöffengerichtes, Melanie Bartschat: „Solche Untersuchungsergebnisse bekommen wir ansonsten aus der Pathologie von einer Leichenbeschau. Sie dürften wohl auch hin und wieder knapp davor gewesen sein!“

Aufgrund der offenen Bewährung forderte die Staatsanwaltschaft eine Haft von zwei Jahren und zehn Monaten.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Florian Wurtinger, verwies auf die heftige Drogenabhängigkeit seines Mandanten, die jener zwar bislang vergeblich, aber doch immer wieder bekämpft habe. Auch dass er beim Drogenbesitz umfassend geständig sei, müsse zu seinen Gunsten gesehen werden. Eine Strafe von 21 Monaten Haft sei völlig ausreichend, zumal sein Mandant sich bereits lange in U-Haft befunden habe.

Angeklagter muss
Absprung schaffen

In seinem Schlusswort erläuterte der Angeklagte den Besitz von Haschisch mit der Erklärung, dass er damit von den Opiaten habe loskommen wollen.

Das Gericht bedauerte, dass die bisherigen Therapien wohl spurlos an ihm vorübergegangen seien: „Wenn Sie Ihre Situation jetzt nicht begreifen, dann schaffen Sie den Absprung nicht mehr!“ Zwei Jahre und sechs Monate Gefängnis, so lautete das Urteil. Dabei muss der 30-Jährige auch noch mit der Verbüßung aus der Reststrafe des vorhergegangenen Urteils rechnen. Die Anklage gegen seine Verlobte wurde mit Zustimmung des Staatsanwaltes gegen ein geringes Bußgeld eingestellt.

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