Niedermoosen Südwest nimmt im achten Anlauf endlich Gestalt an

von Redaktion

Abstandsflächen sowie Wohneinheiten und Terrassen vom Riederinger Gemeinderat festgelegt

Riedering – Seit dem Aufstellungsbeschluss am 22. Juni 2004 beschäftigt die Überplanung des Ortsteils Niedermoosen den Gemeinderat. Im mittlerweile achten Anlauf mit vorausgegangener nichtöffentlicher Sitzung und Anliegerversammlung verständigte sich das Gremium einstimmig auf einen Flächennutzungs- und einen Bebauungsplan, der nunmehr erneut ausgelegt werden soll.

Peter Rubeck von der Planungsgruppe Strasser erläuterte die Grundzüge der neuen Pläne, deren Änderungen vorab auch mit dem Landratsamt und der Rechtsberatung abgestimmt wurden. So muss der Flächennutzungsplan dahingehend vereinfacht werden, dass nicht mehr zwischen öffentlichen und privaten Grünflächen unterschieden wird. Die geänderten Ausgleichsflächen müssen in den Plan übernommen werden und die Darstellung – allgemeines Wohngebiet statt Fläche für die Landwirtschaft – muss beim Geltungsbereich eines Grundstücks an den Bebauungsplanentwurf angepasst werden.

Beim Bebauungsplan sollen ebenfalls einige Änderungen erfolgen. So können Terrassen die Baugrenzen überschreiten, „wenn diese in ihrer Summe die Größe von 30 Quadratmetern je Grundstück nicht überschreiten.“

Auf einem Grundstück im Geltungsbereich hatte das Landratsamt im Januar dieses Jahres per Vorbescheid die Bebauung durch ein Doppelhaus (Variante 1) oder ein Einfamilienhaus (Variante 2) zugelassen. Um die Bebauung durch eine der beiden Varianten möglich zu machen, sei die Änderung der Bauweise erforderlich, so Rubeck. Deshalb soll im Bebauungsplan festgesetzt werden, dass je Wohngebäude maximal zwei Wohnungen und je Doppelhaushälfte lediglich eine Wohnung zulässig ist. Die maximale Wandhöhe wird von 6,1 Meter auf 6,35 Meter bei zwei Vollgeschossen erhöht.

Und als Maß der erforderlichen Abstandsflächentiefe gilt „die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anlagen in Verbindung mit den festgesetzten Baugrenzen.“ Rubeck erläuterte diese kompliziert klingende Festsetzung damit, dass mit der Änderung der Bayerischen Bauordnung bezüglich der Abstandsflächen und der Möglichkeit für die Gemeinden, eine eigene Abstandsflächensatzung zu erlassen, rechtliche Bedenken entstanden sind, die noch nicht endgültig geklärt sind. „Durch die Festsetzung der Abstandsflächen in Form von Baugrenzen und die Höhe der baulichen Anlagen sind aber die Abstandsflächen genau festgelegt.“ Andreas Hirzinger (CSU) begrüßte diese Festlegung bei der Abstandsflächentiefe.

Matthias Pummerer (FWGR) hakte bei der Anliegerversammlung nach. Bürgermeister Christoph Vodermaier (FWGR) fasste den Abend so zusammen, dass dort der neue Plan ausgelegt und erklärt worden sei. Den Anliegern sei es aber in erster Linie um die Anzahl der Wohneinheiten, den eventuell gesteigerten Verkehr und das Stüberl gegangen. Was das Stüberl betreffe, so habe „dies nichts mit einem Bebauungsplan zu tun.“ Dies sei eine privatrechtliche Geschichte.

Irmgard Wagner (SPD) wollte wissen, wie es dort künftig mit der Lebensmittelversorgung aussehe. Das sei auch angesprochen worden und sei auch „zwingend notwendig“, so Vodermaier, aber bislang hätten potenzielle Betreiber immer gesagt, dass der Ortsteil zu klein sei.

Da keine weiteren Nachfragen kamen, wurde über die Festsetzungen von Terrassen, Abstandsflächen und Wohneinheiten abgestimmt, die der Gemeinderat mit 21:0 annahm. Ebenso einstimmig erging dann der Beschluss, die Änderungen einzuarbeiten und die Pläne erneut auszulegen. elk

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