Aschau – Gegen die Stimme von Professorin Dr. Edda Weimann (Grüne) beschloss der Gemeinderat die „Neuordnung der Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten“.
Das Gremium war sich ohne lange Diskussionen weitgehend darüber einig, dass ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten von Montag bis Samstag zwischen 8 und 12 Uhr sowie zwischen 14 und 20 Uhr nicht ausgeführt werden dürfen.
Gemeinderätin Dr. Weimann wollte die Mittagspause deutlich, aber mindestens bis 15 Uhr, verlängern. Die Geldbuße für ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten außerhalb der festgesetzten Zeiten wurde erhöht und auf bis zu 5000 Euro neu festgelegt.
Fachbereichsleiter Heinz Scheck erläuterte den Gemeinderatsmitgliedern, welche Arbeiten unter diesem Oberbegriff zu verstehen sind. Ruhestörende Hausarbeiten sind insbesondere das Ausklopfen von Teppichen, Polstermöbeln, Decken der Betten, das Hämmern, das Sägen oder Hacken von Holz und die Benutzung von Bohr-, Fräs-, Schneid-, Schleifmaschinen, Hochdruckreinigern und ähnlichen lärmintensiven Geräten.
Zu den ruhestörenden Gartenarbeiten gehören vor allem Arbeiten unter Benutzung von technischen oder motorgetriebenen Gartengeräten wie Rasenmäher, Heckenscheren oder Laubsaug- und -blasgeräten.
Die Arbeiten von Hausmeister-Service-Firmen, gemeindlichen Bauhofmitarbeitern oder Mitarbeitern des Landkreises im Rahmen der Landschaftspflege werden durch diese Verordnung nicht eingeschränkt. Bürgermeister Simon Frank (Zukunft für Aschau) gab bekannt, dass die Verordnung sofort am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft tritt. reh