Eggstätt – Seit 2007 beschäftigt die Aufstellung des Bebauungsplans für den Ortsteil Strass den Gemeinderat. Nun genehmigte das Gremium einstimmig sowohl den Planentwurf als auch den Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf einem dortigen Grundstück.
Bauamtsleiter Bernd Ruth hatte zuvor die eingegangen Stellungnahmen verlesen, von denen ein Großteil nur redaktionelle Änderungen nach sich zieht. So wird entsprechend der Anmerkung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der Hinweis aufgenommen, dass die umliegenden Flächen von landwirtschaftlichen Betrieben mit Tierhaltung bewirtschaftet werden und dass „die Anlieger… Immissionen (Geruch, Lärm, Staub) aus der Bewirtschaftung für die Pflege, Düngung und Ernte der Flächen zu dulden“ haben.
Was die im Bestand befindlichen Gehölze und privaten Grünflächen angeht, so wurden diese als „nicht so bedeutend“ eingestuft, erklärte Ruth. Deshalb werde nun als Festsetzung aufgenommen, wie von der Unteren Naturschutzbehörde angeregt, „dass Schottergärten unzulässig sind.“
Die Abteilung Bauleitplanung im Landratsamt hakte bei der Funktion der Strauchreihe direkt an der Baugrenze/Hausfassade und bei der Zufahrt nach. Bei dem privaten Weg handelt es sich um eine bestehende Zufahrt mit Geh-, Fahrt- und Leitungsrecht für die Anlieger, beschied Ruth. Die Neubauflächen werden durch eigene Zufahrt erschlossen. Zu der Strauchreihe verwies Ruth auf „Holundersträucher bei alten Bauernhäusern an der Stadlrückseite, wo dies häufig der Fall war.“
Der Anregung des Ingenieurbüros Wörndl bezüglich Abstandsflächen folgend, wird festgesetzt, dass die Abstandsflächensatzung der Gemeinde keine Anwendung findet und dass für Terrassen und Balkone eine zusätzliche Grundfläche von 30 Quadratmeter je Gebäude zulässig ist.
Da keine Nachfragen erfolgten, ließ Bürgermeister Christian Glas (FBE) über den Planentwurf zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes abstimmen. Einstimmig votierte das Gremium für den Entwurf, der nach erfolgter Einarbeitung der Ergänzungen und Änderungen erneut ausgelegt werden soll.
Auch wenn der Bebauungsplan noch nicht endgültig ist, stand auf der Tagesordnung auch der Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage im Planbereich Strass. Das Gremium könne auch schon zum jetzigen Zeitpunkt über den Bauantrag befinden, erklärte Bauamtsleiter Ruth, denn gemäß §33 Baugesetzbuch ist „in Gebieten, für die ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst ist, ein Vorhaben zulässig, wenn die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt worden ist und …die Erschließung gesichert ist.“ Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag geschlossen zu. elk