Mit Vorliebe Doktortitel benutzt
Ein 66-jähriger Angeklagter wurde vom Schöffengericht Rosenheim trotz schwerer Erkrankung zu 16 Monaten Haft verurteilt. Foto dpa
66-jähriger Gewohnheitsbetrüger muss trotz Erkrankung hinter Gitter
Neubeuern/Walchsee – Eine Haftstrafe von 16 Monaten mit Abzug der Untersuchungshaft – das blüht einem 66-jährigen Gewohnheitsbetrüger wegen mehrfacher unerlaubter Führung von Titeln. Obwohl der in Itzehoe geborene Mann an amyotropher Lateralsklerose (ALS) leidet, kam das Schöffengericht Rosenheim un