Mit Vorliebe Doktortitel benutzt

Ein 66-jähriger Angeklagter wurde vom Schöffengericht Rosenheim trotz schwerer Erkrankung zu 16 Monaten Haft verurteilt. Foto dpa

Ein 66-jähriger Angeklagter wurde vom Schöffengericht Rosenheim trotz schwerer Erkrankung zu 16 Monaten Haft verurteilt. Foto dpa

66-jähriger Gewohnheitsbetrüger muss trotz Erkrankung hinter Gitter

Von Theo Auer

Neubeuern/Walchsee – Eine Haftstrafe von 16 Monaten mit Abzug der Untersuchungshaft – das blüht einem 66-jährigen Gewohnheitsbetrüger wegen mehrfacher unerlaubter Führung von Titeln. Obwohl der in Itzehoe geborene Mann an amyotropher Lateralsklerose (ALS) leidet, kam das Schöffengericht Rosenheim un

Dienstag, 23. Dezember 2025

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