Neubeuern/Walchsee – Eine Haftstrafe von 16 Monaten mit Abzug der Untersuchungshaft – das blüht einem 66-jährigen Gewohnheitsbetrüger wegen mehrfacher unerlaubter Führung von Titeln. Obwohl der in Itzehoe geborene Mann an amyotropher Lateralsklerose (ALS) leidet, kam das Schöffengericht Rosenheim unter dem Vorsitz von Richter Matthias Knoblauch zu dem Entschluss, dass eine Bewährungsstrafe nicht mehr ausreiche.
Fünf Jahre in Österreich versteckt
Die Anstaltsärztin der Justizvollzugsanstalt (JVA) Stadelheim bestätigte als Gutachterin, dass bei dem Mann die unheilbare Krankheit ALS zweifelsfrei diagnostiziert worden sei. Derzeit sei der Mann durchaus haftfähig, müsse aber, wenn sich dessen Zustand wie absehbar verschlechtere, in eine Klinik beziehungsweise eine Pflegeeinrichtung verlegt werden.
Seit Dezember 2016 wurde der Angeklagte mit Haftbefehl gesucht, im März 2021 in Kufstein ausfindig gemacht. Dort wurde er festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert. Seit 50 Jahren lebte der Angeklagte fast ausschließlich von Betrügereien, wenn er nicht gerade in Haft war. Dort hat er bislang 17 Jahre seines Lebens verbracht.
Als Hochstapler benutzte er mit Vorliebe den Doktortitel. So auch im Juli 2015, als er einen Rechtsanwalt in Kitzbühel als „Dr. Meyer aus Neubeuern“ beauftragte, den Kaufvertrag für ein hochwertiges Anwesen in Walchsee/Tirol zu entwerfen und diverse Vorbereitungsaufgaben zu erfüllen. Angeblich war er Beauftragter eines international tätigen Erdöl- und Bergbaukonsortiums. Als er dann seine Kaufabsicht aufgab, weigerte er sich, die entstandenen Kosten der Kanzlei zu tragen, obwohl der Anwalt nur ein Drittel seines Aufwands in Rechnung stellte. Nachdem er behauptete, er habe den Anwalt zu keiner Zeit wirklich beauftragt, erstattete dieser Anzeige. Immerhin handelte es sich ursprünglich um eine Rechnung von mehr als 13000 Euro.
Dieser Vorgang folgte einer geradezu identischen Reihe von fast 100 gleichartiger Vergehen, derentwegen der Angeklagte bereits 18-mal verurteilt worden war. Darüber hinaus stand er 2015 noch unter Bewährung, als er die Taten begangen hatte.
In Konsequenz weigerte sich die Staatsanwältin, ungeachtet der vorhandenen Erkrankung, eine neuerliche Bewährungsstrafe in Betracht zu ziehen. Sie beantragte eine Gefängnisstrafe von 24 Monaten. Sollte sich der Gesundheitszustand des Angeklagten verschlechtern, so würde die Strafvollzugsbehörde entsprechende Haftverschonung veranlassen.
Sein Mandant, sagte Verteidiger Wolfgang Müller, sei aber nicht nur umfassend geständig, sondern darüber hinaus derart ernsthaft erkrankt, dass er schon deshalb keine Straftaten mehr begehen könne. Sprich: Er weise eine positive Sozialprognose auf. Das Strafmaß stellte er in das Ermessen des Gerichts, erbat aber eine Bewährungsstrafe, damit sein Mandant in einem Pflegeheim friedlich sterben könne.
Bewährungsstrafe kommt nicht in Frage
Nach reiflicher Überlegung urteilte das Schöffengericht, dass eine Bewährungsstrafe nicht in Frage komme. Bei den vielen Vorstrafen, der enormen Rückfallgeschwindigkeit und der Tat unter laufender Bewährung würde eine neuerliche Bewährungsstrafe allen dazu nötigen Kriterien widersprechen. Es verurteilte ihn wegen Betrugs und mehrfacher unerlaubter Führung von Titeln zu einer Haftstrafe von 16 Monaten, wobei die Untersuchungshaft auf das Strafmaß angerechnet wird.