Stephanskirchen – Der Traum vom Sichtdachstuhl und das ungestörte Familienleben des Sohnes führten in Sonnenholz zu einem Besuch der Baukontrolleure des Landratsamtes. Und zu einem erneuten Bauantrag.
Im März 2018 hatte das Landratsamt einen Anbau an das bestehende Gebäude in Sonnenholz genehmigt. Die gewünschte Firsterhöhung nicht. Die Bauarbeiten im Außenbereich begannen 2019. Und weil Uwe Klützmann-Hoffmann schon seit vielen Jahren von einem Sichtdachstuhl in dem Haus seiner Großeltern träumte, setzte er diesen Traum auch um. Das Dach wurde deshalb von außen gedämmt, sehr gut. „Ich dachte, dass man für Dämmungen die genehmigte Dachhöhe überschreiten darf“, so Uwe Klützmann-Hoffmann.
Irrtum erst
nachträglich erkannt
Dass er da im Irrtum war, lernte Uwe Klützmann-Hoffmann ab Mai 2020 als Gemeinderat und Mitglied des Bauausschusses. Nur stand da der Anbau für den Sohn und seine Familie schon, der lang ersehnte Sichtdachstuhl war von außen gedämmt. Und der Speicher über den Räumen für den Sohn hatte Wände und Fenster. Die Wendeltreppe, die diesen Speicher über einen Rücksprung in der Fassade von außen erschließt, war in Auftrag gegeben. „Ohne die Treppe müsste ich jedes Mal bei meinem Sohn durch, wenn ich auf den Speicher gelangen will“, erklärt Uwe Klützmann-Hoffmann in einem Schreiben an seine Ratskollegen. Der Rücksprung im Dachgeschoss sei wegen der besseren Erschließung entstanden, dafür habe der Sohn auf einen Balkon im ersten Stock verzichtet.
Der Brief, der der Redaktion vorliegt, begleitete die überarbeiteten Pläne, die Klützmann-Hoffmann auf Anforderung des Landratsamtes vorlegte. Darin erklärt der Bauherr auch, dass die Fenster und Wände im Speicher als Zukunftsinvestition zu sehen seien. Er habe keinesfalls vor, dort ungenehmigt eine Wohnung einzurichten, versichert Klützmann-Hoffmann. Der Aufwand sei im Zuge der Bauarbeiten 2019 bis 2020 aber deutlich geringer, als in zehn Jahren das Dach wieder öffnen zu müssen, falls dann eine weitere Wohneinheit beantragt und genehmigt werde. „So lange wird der Dachraum ausschließlich als Speicher genutzt“, versichert Klützmann-Hoffmann schriftlich. Drei Wohneinheiten seien in dem Haus genehmigt und mehr sollen es auch nicht werden.
Dass die vor 20 Jahren eigenhändig vor das Wohnzimmer gebaute Holzterrasse gut 15 Jahre später hätte beantragt werden müssen, sei ihm nicht klar gewesen.
Tektur zu Antrag von
2018 vorgelegt
Nun also lag die Tektur zum Bauantrag von 2018 vor. Und die Gemeinderäte schauten sich das Vorhaben im Außenbereich an, bevor sie über die Tektur entschieden.
Klützmann-Hoffmann beteuerte, wie leid es ihm tue. „Ich habe es damals nicht besser gewusst. Und weil die Nachbarn, die hier draußen Wohngebäude haben, unterschrieben, habe ich mir auch nichts Böses dabei gedacht“, sagt er. Mit dem jetzigen Wissen handele er anders, versicherte er und bot den Ratskollegen an, seinen Sitz im Bauausschuss aufzugeben.
Der Beschlussvorschlag des Bauamtes der Gemeinde sah vor, bis auf die Wendeltreppe allen Änderungen zuzustimmen. Allerdings müsse es bei der Speichernutzung im Dachgeschoss bleiben. Diese Einschränkung ging fünf Ratsmitgliedern nicht weit genug. Die große Mehrheit des Gemeinderates aber konnte mit dem Kompromiss gut leben und stimmte zu.