Obing – Der Antrag zum Teilabbruch eines bestehenden Wohnhauses in Haiming und die Errichtung eines Ersatzgebäudes wurde vom Gemeinderat einstimmig positiv beschieden. Eine Abweichung von der Gestaltungssatzung im Hinblick auf eine Geländeveränderung durch Auffüllung im Osten des neuen Gebäudes wurde zugelassen. Da in der Planung vorgesehen ist, ansonsten das Gelände nicht zu verändern und dieses an der Südseite zur Kreisstraße hin abfällt, wurde von den Gemeinderäten zur Vorgabe gemacht, an dieser Stelle für eine ansprechende Eingrünung und einen harmonischen Geländeübergang ohne Stützmauern zu sorgen. In unmittelbarer Nähe des Bauvorhabens steht die denkmalgeschützte Haiminger Kapelle; daher wurde im Genehmigungsverfahren das Landesamt für Denkmalpflege eingebunden und hatte Nebenbestimmungen zur Gestaltung des Gebäudes mitgeteilt. Da in der bisherigen Planung diese nicht alle berücksichtigt wurden, soll nach Meinung des Gemeinderats noch mal eine Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege stattfinden. igr