Mehrere Festnahmen an der Landesgrenze

von Redaktion

Fahren ohne Fahrerlaubnis – Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

A93/Rosenheim – Die Bundespolizei hat am Mittwoch auf der A93 bei Kiefersfelden gleich mehrmals dafür gesorgt, dass vierstellige Beträge in die Justizkasse eingezahlt wurden.

Grund für den Geldeingang waren Strafbefehle, die im Rahmen der Grenzkontrollen vollzogen wurden. Bei der Überprüfung der Personalien eines österreichischen Autoinsassen fanden die Bundespolizisten heraus, dass gegen den 30-Jährigen seit Mai 2020 ein Strafbefehl des Amtsgerichts Laufen vorlag, weil er gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hatte. Die Geldstrafe betrug einschließlich Verfahrenskosten rund 2100 Euro.

Das Amtsgericht Kempten hatte im Februar dieses Jahres einem Slowaken wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Geldstrafe von 1200 Euro auferlegt. Im Rahmen der grenzpolizeilichen Kontrolle des 38-jährigen Beifahrers auf der Inntalautobahn konnte die Bundespolizei erkennen, dass die Strafe noch nicht beglichen war.

Zuvor schlug auch bei einem tschechischen Busreisenden der Polizeicomputer Alarm: Der 34-Jährige hatte im November 2019 einen Strafbefehl über 1200 Euro entgegennehmen müssen. Diesen Betrag hatte das Amtsgericht Weiden wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgesehen.

Allen drei Männern blieb eine Ersatzhaft erspart. Sie durften ihre Reisen fortsetzen, nachdem sie ihre Justizschulden beglichen hatten.

Allerdings musste der Tscheche seinen Geldbeutel erst noch um weitere 500 Euro leeren: Diesen Betrag setzte die Staatsanwaltschaft Rosenheim nach Einleitung eines Strafverfahrens wegen eines neuen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz fest. Denn bei der Gepäck-Durchsuchung der Businsassen fanden die Bundespolizisten etwa acht Gramm Marihuana.

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