Samerberg – Zugeparkte Zufahrtsstraße zu den Wanderparkplätzen und Autos, die abgeschleppt werden müssen – kein unbekanntes Bild in der Gemeinde Samerberg. Immer wieder kämpft die Kommune mit einem Andrang an Ausflüglern und Wanderern, die widerrechtlich parken. Darauf reagierte die Gemeinde bereits im vergangenen Sommer mit einer erhöhten Beschilderung des Parksverbots zwischen Oberstuff und Duft. Doch gerade die führte bei Alderan Schubert auf der Höhe des Straßenabschnitts des Gasthofs Duftbräu zu Verwirrung.
Rechtslage ist
vielen nicht bekannt
Hier stellte die Gemeinde Halteverbotsschilder mit einem weißen Pfeil auf. Kurz vor dem Duftbräu zeigt ein Pfeil in Fahrtrichtung Roßholzen, knapp dahinter zeigt der Pfeil Richtung Schöffau. „Jeder normale Mensch denkt sich dann, dass man zwischen den Schildern parken darf“, sagt Alderan Schubert aus Raubling. So dachte auch er und parkte in dem Bereich zwischen den beiden Schildern. „Ich habe dann ein Parkticket über zehn Euro erhalten“, so Schubert. Ob hier geparkt werden kann oder nicht, darüber scheiden sich bei der Polizei Brannenburg und der Gemeinde Samerberg die Geister. Grundsätzlich gilt: „Gemäß der Straßenverkehrsordnung darf außerhalb geschlossener Ortschaften auf Fahrbahnen von Vorfahrtsstraßen nicht geparkt werden – so auch auf der gegenständlichen Ortsverbindungsstraße zwischen Holzmann und Grainbach“, heißt es vonseiten der Polizei Brannenburg, die in dem Bereich für die Verkehrsüberwachung zuständig ist. Doch dieser Umstand ist vielen Besuchern nicht bewusst. Es sei „regelmäßig zu ,Verparkungen‘ in diesem Bereich“ gekommen, teilt die Polizei mit. Deswegen habe sich die Gemeinde dazu entschieden, zusätzlich Halteverbotsschilder aufzustellen. Denn Kontrollen vonseiten der Polizei und eines Zweckverbandes seien nur begrenzt möglich. „Wir wollen gewährleisten, dass im Falle eines Unfalls die Rettungskräfte passieren können und so gefährliche Situationen entschärft werden können“, sagt Geschäftsführer der Gemeinde Samerberg, Andreas Müllinger. Die absoluten Halteverbotsschilder sind also noch mal eine optische Erinnerung den Fahrer: Hier darf nicht geparkt werden.
Ausgenommen von der Beschilderung ist jedoch der Straßenabschnitt direkt vor dem Duftbräu. Doch das heißt im Unkehrschluss nicht, dass hier geparkt werden dürfe. „In diesem Bereich greift das Parkverbot auf Fahrbahnen von Vorfahrtsstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften“, erklärt die PI Brannenburg. Und genau deswegen bekam Schubert sein Parkticket. Ihm gehe es hier gar nicht um das Geld. „Hier wird man von der Gemeinde zu einer verbotswidrigen Handlung verführt“, wirft Schubert der Verwaltung vor.
Vor dem Gasthof ist
die Straße breiter
Die Gemeinde sieht das anders. „Es handelt sich hier um eine Parkfläche, auf der geparkt werden kann“, erklärt Müllinger. „Wir haben extra von dem Grundstückseigentümer ein Stück seines Grundes bekommen und ihn asphaltiert“, so der Geschäftsführer. Damit sei gewährleistet, dass die parkenden Autos keinen Rettungsweg blockieren und gerade das sei wichtig. Die Gemeinde Samerberg steht hinter ihrer Beschilderung. „Denn nichts zu tun, wäre der schlechteste Weg“, betont Müllinger.
Auch in Sachen Bußgeld ist die Beschilderung nicht eindeutig. Parken Autofahrer in einem Bereich, der mit Parkverbotsschildern gekennzeichnet ist, müssten sie normalerweise 15 Euro zahlen. Auf Vorfahrtsstraßen außerhalb des Ortes bekommen Falschparker ein Bußgeld von zehn Euro. Letzteres gilt für den Bereich zwischen Holzmann und Grainbach. Die Polizei betrachte das aber als nachrangiges Problem.