Bad Endorf – Für große Empörung sorgt in Bad Endorf die Entscheidung von privaten Grundstückseignern, einen beliebten Wanderweg zu sperren. Naturliebhaber begründen ihren Ruf nach einer Öffnung des Weges vor allem mit der bayerischen Verfassung.
Zum Bericht „Familie sperrt Wanderweg“ (Lokalteil):
Wie weitsichtig waren die Verfasser der bayerischen Verfassung 1946, als sie in Artikel 141, Absatz 3, festlegten, dass allen Menschen das Recht auf Zugang zu den Naturschönheiten Bayerns zu gewähren ist. Diese Festlegung gleicht einer Magna Carta der Neuzeit und fordert von uns als Bürgern sowohl Rücksichtnahme gegenüber den Grundstückseignern als auch Toleranz der Anlieger gegenüber den Wanderern. Wir waren vergangenen Donnerstag sehr erstaunt, als wir eine rot-weiße Kette auf dem Wanderweg vorfanden und uns der junge Grundstückseigner in Bergham auf unsere Nachfrage den Umweg in Richtung Kurf erklärte. Auf Beschimpfungen oder Ähnliches ließen wir uns nicht ein, machten uns jedoch unsere Gedanken. Wenn nun alle Grundstücksbesitzer in Bayern derart egoistisch werden würden, könnte man kaum mehr in den Bergen oder in der Landschaft wandern. Genau so egoistisch sind allerdings auch die rücksichtslosen Radler oder die Wanderer, die ihren Abfall der Anliegerfamilie hinterlassen.
Durch eine Streckenführung am Rand des betreffenden Grundstücks und durch ein Körbchen für den Müll wäre mit einfachen Lösungsvorschlägen der Wanderweg für alle Naturliebhaber zu öffnen. Nachteile mit Mitmenschen haben wir alle. Ein Beispiel: Wir wohnen an einer Straße, die zum Friedhof, zur Grundschule und zu einem Baugebiet mit 78 Wohneinheiten führt. An manchen Tagen sind wir wegen einer Beerdigung an unserer Garage zugeparkt, manchmal werfen Kinder auf dem Schulweg ihre Verpackungen von Süßigkeiten in unseren Garten, manchmal belästigen uns riesige Baulastwagen in der vermeintlichen Ruhe. Das fordert Toleranz und keine rotweiße Kette.
Bleibt zu hoffen, dass Grundstückseigner und Gemeinde eine Lösung zur Wiederöffnung des Wanderwegs finden.
Michael Gerner
Stephanskirchen
Als ich Gemeindeverwaltung geschrieben hatte, meinte ich den Gemeinderat und dessen Chef, den Bürgermeister, bei dem zuallererst die Alarmglocken angehen sollten, wenn ein privater Grundstücksbesitzer einen der wichtigsten Wanderwege – nicht wie Sie schreiben mit einer Kette – sondern mit einem massiven Holztor absperrt.
Inzwischen ist der Weg, der über die Felder dorthin führt, zwar durch Regenwasser ausgewaschen, doch ist meines Erachtens festzustellen, dass der Beschädigung des Weges nachgeholfen wurde. Brisant wird das Thema noch, wenn man weiß , dass die Gemeinde über die Jahrzehnte diesen Weg instand gehalten hatte und immer wieder saniert hat und nun verzögert, verhalten und kaum reagiert.
Wer nicht versteht, dass öffentliche Wege über privaten Grund gehen dürfen, hat auch nicht verstanden, was die bayerische Verfassung fordert, oder sollen wir wieder alle Seeufer privatisieren?
Übrigens der Weg geht an der Nordseite des Hauses, dort wo Bad, Haustür und Küche sind, vorbei. Ich bin gerade den E 4 um den Simssee gefahren.
Dieser geht durch viele Hofräume, die noch sehr viel privater verlaufen. Warum funktioniert es dort?
Holger Busch
Bad Endorf