Das Porzellanservice kommt nie an

von Redaktion

Beschuldigter streitet Ebay-Betrug ab – Ehemalige Lebensgefährtin soll Täterin sein

Rosenheim/Kiefersfelden – Weil ein Mann aus Kiefersfelden angeblich ein Ehepaar aus Berlin über die Internetplattform Ebay betrogen haben soll, musste sich der Mann jetzt vor dem Amtsgericht Rosenheim verantworten. Der Angeklagte weist die Vorwürfe zurück und beschuldigt im Gegenzug seine ehemalige Lebensgefährtin, die Straftat begangen zu haben. Bis die Lebensgefährtin befragt werden kann, wurde das Verfahren ausgesetzt.

Berliner um
150 Euro geprellt

Der Angeklagte soll ein Kaffeeservice „Josephine“ von einer Weimarer Porzellanfirma aus den 60er-Jahren für knapp 150 Euro zum Verkauf auf Ebay angeboten haben. Ein Ehepaar aus Berlin fand an dem Service offenbar Gefallen und überwies am 2. August 2020 die geforderte Summe auf das Konto des Beschuldigten aus Kiefersfelden.

Weil jedoch kein Porzellan per Post kam und der Verkäufer auch auf jegliche Anmahnung durch den Käufer als auch durch Ebay nicht reagierte, erstattete das Ehepaar im Oktober 2020 schließlich eine Anzeige wegen Betruges. Daraufhin erging durch das Amtsgericht Rosenheim gegen den Angeklagten ein Strafbefehl über 3900 Euro. Im Februar 2021 wurde er als Beschuldigter bei der Kriminalpolizei in Rosenheim vorgeladen.

Der Amtsrichterin Melanie Lanzendorfer berichtete der Angeklagte, dass er, als er die Vorladung bekam, aus allen Wolken fiel. Er habe seit vielen Jahren nichts mehr bei Ebay versteigert. Er habe allerdings die Vermutung, dass sein Account missbräuchlich verwendet worden sei. Seit einem halben Jahr sei er von seiner damaligen Lebensgefährtin getrennt. Diese habe sich ständig in Geldnot befunden und sei deshalb bemüht gewesen, immer wieder Dinge bei Ebay zu verkaufen. Den Ebay Account habe er für sie in seinem Namen eingerichtet, weil sie dort aus Gründen, die er nicht kenne, gesperrt gewesen sei.

Was sie auf diesem Account angeboten und verkauft habe, hatte ihn nicht interessiert, so der Beschuldigte weiter, zumal er beruflich äußerst eingespannt gewesen sei. Gegen den Strafbefehl erhob der Angeklagte Einspruch.

Der Mann wies vor Gericht zudem darauf hin, dass die Frau darüber hinaus sein I-Phone unterschlagen habe, mittels dessen sie nach wie vor Zugang auf etliche seiner Internetgeräte habe.

Nicht wirklich erklären konnte der Beschuldigte aus Kiefersfelden allerdings, warum der Kaufpreis der Japaner auf seinem Bankkonto gelandet sei und warum er diesen dann nicht umgehend zurück überwiesen habe. Daraufhin gab er aber zu Protokoll, er wolle den Geprellten umgehend die Kaufsumme zurücküberweisen.

Angeklagter
erstattet Anzeige

Wesentlich schien ihm, dass die IP-Adresse des Gerätes ermittelt werde, von dem aus das Ebay-Angebot eingestellt worden war. Damit hoffe er zu beweisen, dass dieser Betrug nicht von ihm begangen worden sei. Auch aus diesem Grunde erstattete er seinerseits Anzeige gegen unbekannt.

Das Ehepaar aus Berlin bestätigte, dass es mit dem Angeklagten niemals persönlich Kontakt gehabt habe. Ein Kontakt mit dem Verkäufer sei niemals zustande gekommen. Die Richterin stellte fest, dass wohl eine Einvernahme der ehemaligen Lebensgefährtin unerlässlich sei, wenn auch zu befürchten stehe, dass sie dann selber als Verdächtigte jegliche Aussage verweigern könnte. Das Verfahren wurde bis dahin ausgesetzt.

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