Neue Tempo-30-Zone an der Grundschule

von Redaktion

Angrenzendes Wohngebiet in Nußdorf wird in Geltungsbereich integriert

Nußdorf – Nachdem Gemeinderat Christian Niederthanner (FWG) in einer der letzten Sitzungen des Nußdorfer Gemeinderates den Antrag gestellt hatte, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Flintsbacher Straße in Höhe der Grundschule auf Tempo 30 zu beschränken, wurde die Polizeiinspektion Brannenburg um Stellungnahme gebeten. Demnach sehen die zuständigen Polizeibeamten generell die Möglichkeit, die Geschwindigkeit auf 30 km/h vor Schulen zu begrenzen, sofern – wie hier in Nußdorf– der Eingangsbereich direkt zur Straße geht. Drüber hinaus bestünde allerdings auch die Möglichkeit, das gesamte Wohngebiet Flintsbacher Straße, Brannenburger Straße, Hauptstraße, Wasserschöpf, Hauptstraße, Flintsbacher Straße, Hauptstraße, Angerweg, Hauptstraße, Leonhardiweg und die westliche Zufahrt Leonhardiweg als Zone 30 auszuweisen. Beide Varianten seien aus verkehrsrechtlicher Sicht zulässig, wobei dies der PI Brannenburg für nicht notwendig erscheint, da hier ohnehin nicht schneller als 30 km/h gefahren werden kann. Dieser Auffassung konnten sich auch die Gemeinderäte anschließen. Vom Unfallgeschehen sei der infrage kommende Abschnitt unauffällig.

Bislang sei lediglich in 2019 ein Kleinunfall registriert worden, als ein Pkw beim Wenden gegen einen Stein gefahren ist, so die Polizei. In der Diskussion um die beiden Varianten konnte schnell Einigkeit für die Tempo-30-Zone erzielt werden. So sprach sich der Gemeinderat einstimmig dafür aus, das zuvor beschriebene Wohngebiet als Zone 30 auszuweisen.stv

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