Unterstützung nicht unendlich ausreizen

von Redaktion

Kein erhöhter Zuschuss für Musikschule – Gemeinde Schechen will Vertrag überarbeiten

Schechen – Fördern ja, aber nicht grenzenlos – das ist die Meinung des Gemeinderats zum Musikunterricht in der Gemeinde. Anlass für die Diskussion in der vergangenen Sitzung war ein Zuschussantrag der Musikschule Rosenheim, die in Schechen Musikunterricht anbietet. Im „Haus der Vereine“ in Pfaffenhofen werden Gitarre und Blechblasinstrumente unterrichtet, in der Schule Hochstätt gibt es Trommel- und Klavierunterricht.

Zwischen der Gemeinde und der Musikschule besteht seit 2018 ein Vertrag, der unter anderem die Zuwendungen an die Schule regelt. Danach sind Erhöhungen der Wochenstunden zum Beispiel im Vorfeld mit der Gemeinde abzustimmen.

Die Wochenstunden wurden nun vom Schuljahr 2019/2020 auf 2020/2021 von 41 auf 44 erhöht. Der Zuschussbedarf erhöht sich dadurch von gut 21500 Euro auf rund 23300 Euro. Die Erhöhung ist etwas geringer ausgefallen, da die Musikschule 2020 zwei Monate in Kurzarbeit war. Bei gleichbleibenden Stunden würde sich der Zuschussbedarf in den kommenden Jahren um rund 20 Prozent, also etwa 4500 Euro, erhöhen.

Eine Abstimmung im Vorfeld ist mit dem Gemeinderat allerdings nicht erfolgt. Das Gremium sollte nun der gesteigerten Wochenstundenzahl sowie dem Zuschussbedarf rückwirkend und für die Zukunft zustimmen.

Wie Bürgermeister Stefan Adam (CSU) berichtete, ist der Zuschussbedarf der Musikschule in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Im Schuljahr 2017/2018 lag er noch bei 16300 Euro, 2021/2022 wird er dann wahrscheinlich bei rund 25900 Euro liegen. Der Bürgermeister informierte außerdem, dass der Vertrag noch bis Ende des Schuljahres 2022/2023 laufe. Er kann mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden, sonst verlängert er sich automatisch um fünf Jahre.

In der Diskussion erkundigten sich die Gemeinderatsmitglieder unter anderem nach der Nachfrage. Bürgermeister Adam erklärte, dass die Nachfrage nach zusätzlichen Wochenstunden vorhanden wäre. In einigen Bereichen, wie etwa bei Gitarre, fehlten der Musikschule aber Lehrer. Wenn bestimmte Stunden nicht angeboten werden können, etwa aus Personalmangel, kommen die Schüler auf eine Wartliste oder können den Unterricht in Rosenheim besuchen.

Martin Rinser (Parteifreie Bürger) betonte: „Wir müssen das schon unterstützen, aber nicht unendlich ausreizen.“ Der Bürgermeister erklärte, dass es für die Gemeinde verschiedene Möglichkeiten gäbe.

Man könne etwa den Zuschussbetrag oder die Wochenstunden deckeln. Damit würde dann eventuell der Beitrag steigen, den die Musikschüler selbst tragen müssen. Die Gemeinde, so betonte er, zahle bereits jetzt mehr als andere Gemeinden, die mit der Musikschule zusammenarbeiten. Den Vorschlag, Musikunterricht nur für Schüler und Studenten zu fördern, fanden die Gemeinderatsmitglieder gut.

Dr. Florian Zeller (CSU) fand es nicht optimal, die Wochenstunden zu begrenzen. Denn dann kämen einige in den Genuss einer Förderung und andere landeten auf der Warteliste. Zeller lobte aber auch den Einsatz der Musiklehrerin seiner Tochter während der Corona-Pandemie: Den Unterricht konsequent per Whatsapp anzubieten sei eine tolle Leistung gewesen.

Über drei Beschlüsse hatte das Gremium abzustimmen. Dem Zuschuss in Höhe von 23300 Euro sowie der Erhöhung auf 44 Wochenstunden für das Schuljahr 2020/2021 wurde nachträglich einstimmig zugestimmt. Die Erhöhung der Wochenstunden für 2021/ 2022 und des Zuschusses um rund 20 Prozent wurde mit acht zu elf Stimmen abgelehnt. Einstimmig sprach sich das Gremium dafür aus, den Vertrag mit der Musikschule zwar grundsätzlich zu verlängern – er solle aber überarbeitet werden.

Dabei sollen eine Zuschussbegrenzung sowie der generelle Wegfall einer Erwachsenenförderung berücksichtig werden.

Wer trägt die Gebühren für den Musikunterricht?

Die Gebühren für den Unterricht der Musikschule Rosenheim werden durch Elternbeiträge, Mitgliedsbeiträge, Spenden und öffentlichen Mittel gedeckt.

Die Musikschule erfüllt die musikalische Bildungsaufgabe der Stadt Rosenheim sowie ihrer Zweigstellen-Gemeinden Schechen, Brannenburg, Kiefersfelden, Neubeuern und Stephanskirchen. Die Stadt Rosenheim sowie die Zweigstellen-Gemeinden tragen mit Haushaltsmitteln zur Finanzierung bei. Aus diesem Grund zahlen Schüler mit Wohnsitz in Rosenheim oder den Zweigstellen-Gemeinden eine geringere Gebühr.

Artikel 1 von 11