Selbsternannter Ordnungshüter

Bad Endorfer Rentner blockierte den Notruf und erhebt Einspruch gegen Strafe

von Theo Auer

Rosenheim/Bad Endorf – Die 110 soll nur bei einem Notruf gewählt werden. Und wer die öffentliche Notruf- Einrichtung missbräuchlich benutzt, kann gemäß Paragraf 145 Strafgesetzbuch mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Das schien einen 66-jährigen Bad Endorfer je

Mittwoch, 24. Dezember 2025

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