Selbsternannter Ordnungshüter
Bad Endorfer Rentner blockierte den Notruf und erhebt Einspruch gegen Strafe
Rosenheim/Bad Endorf – Die 110 soll nur bei einem Notruf gewählt werden. Und wer die öffentliche Notruf- Einrichtung missbräuchlich benutzt, kann gemäß Paragraf 145 Strafgesetzbuch mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Das schien einen 66-jährigen Bad Endorfer je